Rechtsprechung
   AG Coburg, 26.11.2020 - 17 C 2672/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39578
AG Coburg, 26.11.2020 - 17 C 2672/20 (https://dejure.org/2020,39578)
AG Coburg, Entscheidung vom 26.11.2020 - 17 C 2672/20 (https://dejure.org/2020,39578)
AG Coburg, Entscheidung vom 26. November 2020 - 17 C 2672/20 (https://dejure.org/2020,39578)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,39578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Karlsruhe, 18.11.2008 - 5 C 365/08
    Auszug aus AG Coburg, 26.11.2020 - 17 C 2672/20
    Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Rechnung von dem Kläger bereits ausgeglichenworden ist oder nicht (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 413717; AG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 5 C 365/08).

    Dieser Befreiungsanspruch ist gemäß § 250 Satz 2 BGB in einen Geldanspruch übergegangen (AG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 5 C 365/08).

  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Coburg, 26.11.2020 - 17 C 2672/20
    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

    Von daher war auch kein Beweis über die Erforderlichkeit und den Umfang der unternommenen Corona-Schutzmaßnahmen zu erheben, da das Werkstattrisiko eben auch Arbeiten umfassen würde, die nicht ausgeführt wurden (LG Köln, 07.05.2014, AZ! 9 S - Seite 4 - 314/13: AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

  • LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13

    Vorliegen eines Prognoserisikos bei einer Fehlbeurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus AG Coburg, 26.11.2020 - 17 C 2672/20
    Das Werkstattrisiko geht insofern zulasten des Schädigers (AG Norderstedt, Urteil vom 14.9. 2012 - 44 C 164/12; LG Köln, Urteil vom 07.05.2014 - 9 S 314/13).

    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus AG Coburg, 26.11.2020 - 17 C 2672/20
    Dann wandelt sich der Freistellungs- in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Geschädigte Geldersatz fordert (BGH, NJW 2004, 1868 ff.).
  • AG Kassel, 08.02.2018 - 435 C 4137/17

    § 249 BGB

    Auszug aus AG Coburg, 26.11.2020 - 17 C 2672/20
    Die Berechtigung eines solchen Anspruchs ist vielmehr dann im Verhältnis zwischen dem Schädiger, hier der Beklagten, und der Reparaturwerkstatt zu klären (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17).
  • AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12

    Erhöhung der Reparatur- und Mietwagenkosten durch einen Fehler der

    Auszug aus AG Coburg, 26.11.2020 - 17 C 2672/20
    Das Werkstattrisiko geht insofern zulasten des Schädigers (AG Norderstedt, Urteil vom 14.9. 2012 - 44 C 164/12; LG Köln, Urteil vom 07.05.2014 - 9 S 314/13).
  • AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11

    Schadensersatzansprüche eines Geschädigten aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl.

    Auszug aus AG Coburg, 26.11.2020 - 17 C 2672/20
    Dabei darf ein Geschädigter nach der oben angesprochenen subjektbezogenen Schadensbetrachtung grundsätzlich darauf vertrauen, dass die in dem von ihm eingeholten Sachverständigengutachten kalkulierten Arbeitsschritte und das hierfür benötigten Material zur Schadensbeseitigung erforderlich sind und darf demgemäß - wie hier - einer Werkstatt den Auftrag erteilen, gemäß Gutachten zu reparieren (BGH, NJW, 302, 304; AG Düsseldorf, 21.11.2014- 37 C 11789/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht