Rechtsprechung
AG Coesfeld, 13.01.2016 - 11 C 169/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht aus dem Mietverhältnis zwischen den Parteien (hier: Sturz auf der Zufahrt zur Garage)
- RA Kotz
Verkehrssicherungspflicht eines Garagenvermieters - Unebenheiten auf der Zufahrtsfläche
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hans guck in die Luft: Mieter trägt Kosten für Sturz selbst!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Auszüge)
Sturz auf Garagenauffahrt: Zur Verkehrssicherungspflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sturz auf der Garagen-Zufahrt eines Mietshauses und die Verkehrssicherungspflicht
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Haftet der Vermieter für den Sturz eines Mieters auf einer versandeten Garagenzufahrt?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Haftung bei Sturz eines Mieters auf der Zufahrt zur Garage
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung bei Sturz eines Mieters auf der Zufahrt zur Garage
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Allgemeines Lebensrisiko: Vermieter ist für einen Sturz des Mieters nicht verantwortlich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Allgemeines Lebensrisiko: Vermieter ist für einen Sturz des Mieters nicht verantwortlich
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Hans guck in die Luft": Mieter trägt Kosten für Sturz selbst! (IMR 2016, 187)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 25.05.2004 - 9 U 43/04
Kommune muss für "Stolperfalle" auf Marktplatz Schadensersatz leisten
Auszug aus AG Coesfeld, 13.01.2016 - 11 C 169/15
Es müssen daher nur dann Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, wenn eine Gefahrenquelle trotz Anwendung der von den Verkehrsteilnehmern zu erwartenden Eigensorgfalt nicht rechtzeitig erkennbar ist oder diese sich auf die Gefahreneinlage nicht einstellen können (OLG Hamm, NJW-RR 2005, 255, 256).Dabei ist auch der Gesamteindruck, den eine Verkehrsfläche den Verkehrsteilnehmern bietet und aus dem diese ihre Erwartungseinhaltung vernünftigerweise zu einem wesentlichen Teil herleiten, miteinzubeziehen (OLG Hamm, NJW-RR 2005, 255, 256).
- OLG Hamm, 30.10.2012 - 24 U 38/12
Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers hinsichtlich eines wenige …
Auszug aus AG Coesfeld, 13.01.2016 - 11 C 169/15
Der Verkehrssicherungspflichtige hat diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (OLG Hamm, NJW-RR 2013, 802, 803). - BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78
Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …
Auszug aus AG Coesfeld, 13.01.2016 - 11 C 169/15
Vielmehr hat sich der Verkehrsteilnehmer grundsätzlich den gegebenen Straßenverhältnissen anzupassen und diese so hinzunehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbieten (BGH, BeckRS 1979, 30398103).