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AG Coesfeld, 25.09.2019 - 11 C 18/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Eigenkündigung des Mieters nach angekündigter Eigenbedarfskündigung schließt ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Schadensersatzanspruch wegen Versuchs der vorzeitigen Vertragsauflösung durch neuen Vermieter wegen Eigennutzungswunschs - Keine Fehlverhalten des Vermieters bzw. keine Kausalität zwischen etwaigem Fehlverhalten und Schaden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03
Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen …
Auszug aus AG Coesfeld, 25.09.2019 - 11 C 18/19
Unzulässig ist demgemäß eine sog. "Vorratskündigung", der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch zugrunde liegt, oder wenn auf eine von vornherein fehlende Ernsthaftigkeit der behaupteten Nutzung geschlossen werden kann (BGH, Urt. v. 08.05.2005 - VIII ZR 368/03).