Rechtsprechung
AG Cottbus, 04.08.2021 - 53 F 143/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,57345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 04.08.2021 - 53 F 143/21
- OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
Verfahrenskostenhilfe für ein sorgerechtliches Abänderungsverfahren; Abwendung …
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 4. August 2021 - Az. 53 F 143/21 - abgeändert und den Antragstellern für das sorgerechtliche Abänderungsverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin .Nach Einholung einer Stellungnahme der mit Beschluss vom 5. Juli 2021 bestellten Verfahrensbeiständin (die sich im Schreiben vom 5. August 2021 für die Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens zur Erziehungsfähigkeit aussprach) und unter Rückgriff auf eine Stellungnahme des Jugendamts (ASD) zu zwei weiteren hier nicht näher bekannten Verfahren (Az. 53 F 141/21 und 53 F 143/21) hat das Amtsgericht den Verfahrenskostenhilfeantrag abgelehnt, weil der beabsichtigten Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussichten nicht beizumessen seien.