Rechtsprechung
   AG Cottbus, 20.08.2010 - 86 Cs 1220 Js 32267/09 (113/09), 86 Cs 113/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31468
AG Cottbus, 20.08.2010 - 86 Cs 1220 Js 32267/09 (113/09), 86 Cs 113/09 (https://dejure.org/2010,31468)
AG Cottbus, Entscheidung vom 20.08.2010 - 86 Cs 1220 Js 32267/09 (113/09), 86 Cs 113/09 (https://dejure.org/2010,31468)
AG Cottbus, Entscheidung vom 20. August 2010 - 86 Cs 1220 Js 32267/09 (113/09), 86 Cs 113/09 (https://dejure.org/2010,31468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 467 Abs 1 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die räumliche Beschränkung einer Aufenthaltsgestattung wird trotz eines Verstoßes gegen das Asylverfahrensgesetzes i.R.d. örtlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis aufgehoben; Vorliegen eines Verstoßes gegen das Asylverfahrensgesetzes mangels Einhaltung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 58 Abs. 6, AufenthG § 60a, AsylVfG § 85 Nr. 2, AsylVfG § 56 Abs. 1, StGB § 2 Abs. 3
    Ausländerstrafrecht, räumliche Beschränkung, Verstoß gegen räumliche Beschränkung, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Rückwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die räumliche Beschränkung einer Aufenthaltsgestattung wird trotz eines Verstoßes gegen das Asylverfahrensgesetzes i.R.d. örtlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis aufgehoben; Vorliegen eines Verstoßes gegen das Asylverfahrensgesetzes mangels Einhaltung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 16.10.1990 - 5 Ss 299/90
    Auszug aus AG Cottbus, 20.08.2010 - 86 Cs 113/09
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die Strafnorm selbst geändert hat, vielmehr ist der gesamte Rechtszustand im Bereich des materiellen Rechts hinsichtlich des in Betracht kommenden Tatbestandes zur Ermittlung des mildesten Gesetzes heranzuziehen, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.1990 (5 Ss 299/90-118/09 I), abgedruckt in NJW 1991 Seite 710 bzw. NStZ 1991, Seite 133.
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