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AG Cottbus, 30.09.2020 - 97 F 173/17 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Cottbus, 30.09.2020 - 97 F 173/17
- OLG Brandenburg, 18.03.2021 - 9 UF 200/20
- OLG Brandenburg, 25.03.2021 - 9 UF 200/20
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 25.03.2021 - 9 UF 200/20
Verwendung Vermögen vom Kind durch Eltern für eigene Zwecke
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 30.09.2020 verkündete Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Cottbus (97 F 173/17) in Ziffer 1. dahin abgeändert, daß Verzugszinsen erst ab dem 27.05.2017 geschuldet sind.