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   AG Crailsheim, 23.01.2015 - 3 C 380/14   

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https://dejure.org/2015,63846
AG Crailsheim, 23.01.2015 - 3 C 380/14 (https://dejure.org/2015,63846)
AG Crailsheim, Entscheidung vom 23.01.2015 - 3 C 380/14 (https://dejure.org/2015,63846)
AG Crailsheim, Entscheidung vom 23. Januar 2015 - 3 C 380/14 (https://dejure.org/2015,63846)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Nürtingen, 08.10.2012 - 19 C 972/12

    Zur Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Entscheidung über die

    Auszug aus AG Crailsheim, 23.01.2015 - 3 C 380/14
    Dies wäre insbesondere dann erwägenswert, wenn der fragliche Beschluss den Wohnungseigentümern (detaillierte) Vorgaben macht, für genau welche baulichen Maßnahmen sie die Kosten zu tragen haben (insoweit weicht die vorliegende Fallgestaltung von den Sachverhalten aus BGH ZWE 2014, 49, OLG Düsseldorf NZM 2008, 736 und AG Nürtingen, Urteil v. 08.10.2012, Az. 19 C 972/12 ab, wo die Art und Weise der Fenstererneuerung beschlussgemäß wohl im freien Belieben der jeweiligen Eigentümer stand).
  • LG Lüneburg, 20.06.2013 - 9 S 103/12

    Für die Anforderungen an den Trittschallschutz ist nur der Unterboden (Estrich)

    Auszug aus AG Crailsheim, 23.01.2015 - 3 C 380/14
    Dies wäre insbesondere dann erwägenswert, wenn der fragliche Beschluss den Wohnungseigentümern (detaillierte) Vorgaben macht, für genau welche baulichen Maßnahmen sie die Kosten zu tragen haben (insoweit weicht die vorliegende Fallgestaltung von den Sachverhalten aus BGH ZWE 2014, 49, OLG Düsseldorf NZM 2008, 736 und AG Nürtingen, Urteil v. 08.10.2012, Az. 19 C 972/12 ab, wo die Art und Weise der Fenstererneuerung beschlussgemäß wohl im freien Belieben der jeweiligen Eigentümer stand).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 271/07

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Beschlusses einer

    Auszug aus AG Crailsheim, 23.01.2015 - 3 C 380/14
    Dies wäre insbesondere dann erwägenswert, wenn der fragliche Beschluss den Wohnungseigentümern (detaillierte) Vorgaben macht, für genau welche baulichen Maßnahmen sie die Kosten zu tragen haben (insoweit weicht die vorliegende Fallgestaltung von den Sachverhalten aus BGH ZWE 2014, 49, OLG Düsseldorf NZM 2008, 736 und AG Nürtingen, Urteil v. 08.10.2012, Az. 19 C 972/12 ab, wo die Art und Weise der Fenstererneuerung beschlussgemäß wohl im freien Belieben der jeweiligen Eigentümer stand).
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