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AG Crailsheim, 23.01.2015 - 3 C 380/14 |
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- AG Nürtingen, 08.10.2012 - 19 C 972/12
Zur Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Entscheidung über die …
Auszug aus AG Crailsheim, 23.01.2015 - 3 C 380/14
Dies wäre insbesondere dann erwägenswert, wenn der fragliche Beschluss den Wohnungseigentümern (detaillierte) Vorgaben macht, für genau welche baulichen Maßnahmen sie die Kosten zu tragen haben (insoweit weicht die vorliegende Fallgestaltung von den Sachverhalten aus BGH ZWE 2014, 49, OLG Düsseldorf NZM 2008, 736 und AG Nürtingen, Urteil v. 08.10.2012, Az. 19 C 972/12 ab, wo die Art und Weise der Fenstererneuerung beschlussgemäß wohl im freien Belieben der jeweiligen Eigentümer stand). - LG Lüneburg, 20.06.2013 - 9 S 103/12
Für die Anforderungen an den Trittschallschutz ist nur der Unterboden (Estrich) …
Auszug aus AG Crailsheim, 23.01.2015 - 3 C 380/14
Dies wäre insbesondere dann erwägenswert, wenn der fragliche Beschluss den Wohnungseigentümern (detaillierte) Vorgaben macht, für genau welche baulichen Maßnahmen sie die Kosten zu tragen haben (insoweit weicht die vorliegende Fallgestaltung von den Sachverhalten aus BGH ZWE 2014, 49, OLG Düsseldorf NZM 2008, 736 und AG Nürtingen, Urteil v. 08.10.2012, Az. 19 C 972/12 ab, wo die Art und Weise der Fenstererneuerung beschlussgemäß wohl im freien Belieben der jeweiligen Eigentümer stand). - OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 271/07
Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Beschlusses einer …
Auszug aus AG Crailsheim, 23.01.2015 - 3 C 380/14
Dies wäre insbesondere dann erwägenswert, wenn der fragliche Beschluss den Wohnungseigentümern (detaillierte) Vorgaben macht, für genau welche baulichen Maßnahmen sie die Kosten zu tragen haben (insoweit weicht die vorliegende Fallgestaltung von den Sachverhalten aus BGH ZWE 2014, 49, OLG Düsseldorf NZM 2008, 736 und AG Nürtingen, Urteil v. 08.10.2012, Az. 19 C 972/12 ab, wo die Art und Weise der Fenstererneuerung beschlussgemäß wohl im freien Belieben der jeweiligen Eigentümer stand).