Rechtsprechung
   AG Crailsheim, 26.04.2011 - 3 C 582/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,37089
AG Crailsheim, 26.04.2011 - 3 C 582/10 (https://dejure.org/2011,37089)
AG Crailsheim, Entscheidung vom 26.04.2011 - 3 C 582/10 (https://dejure.org/2011,37089)
AG Crailsheim, Entscheidung vom 26. April 2011 - 3 C 582/10 (https://dejure.org/2011,37089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,37089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wirksame Abtretung an das Mietwagenunternehmen - Anwendbarkeit des Schwacke-Mietpreisspiegels: Pauschaler Aufschlag in Höhe von 20 %

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei

    Auszug aus AG Crailsheim, 26.04.2011 - 3 C 582/10
    b) In Bezug auf die Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten kann nach herrschender Rechtsprechung als erforderlicher Herstellungsaufwand nur der Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangt werden, die ein verständiger wirtschaftlicher denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH NJW-RR 2010, 679 ff).

    Denn nach der Rechtssprechung des BGH kann ein über dem Normaltarif nach der Schwackeliste liegender Tarif im Einzelfall erforderlich sein, wenn die Besonderheiten dieses Tarif mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst sind (BGH NJW-RR 2010 679 ff).

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus AG Crailsheim, 26.04.2011 - 3 C 582/10
    Als Grundlage dieser Schätzung können nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes sowohl der Schwacke-Automietpreisspiegel als auch die Fraunhofer-Liste und ein entsprechender Mittelwert zwischen diesen beiden Listen dienen (BGH NJW-RR 2010, 1251 ff).
  • BGH, 25.03.2009 - XII ZR 117/07

    Aufklärungspflicht des Mietwagenunternehmers bei möglichen Schwierigkeiten der

    Auszug aus AG Crailsheim, 26.04.2011 - 3 C 582/10
    Denn angesichts der Rechtsprechung des BGH zu den Pflichten der Fahrzeugvermieter, auf mögliche Probleme bei der Erstattungsfähigkeit der abgerechneten Mietwagenkosten hinzuweisen (BGH, NJW 2006, 2618 ff, NJW-RR 2009, 1101), gehört es schon dem Grunde nach bei Abschluss eines Mietvertrags zur Aufgabe des Vermieters, den jeweiligen Kunden über die Ersatzfähigkeit der Mietwagenkosten zu beraten.
  • BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04

    Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif

    Auszug aus AG Crailsheim, 26.04.2011 - 3 C 582/10
    Denn angesichts der Rechtsprechung des BGH zu den Pflichten der Fahrzeugvermieter, auf mögliche Probleme bei der Erstattungsfähigkeit der abgerechneten Mietwagenkosten hinzuweisen (BGH, NJW 2006, 2618 ff, NJW-RR 2009, 1101), gehört es schon dem Grunde nach bei Abschluss eines Mietvertrags zur Aufgabe des Vermieters, den jeweiligen Kunden über die Ersatzfähigkeit der Mietwagenkosten zu beraten.
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

    Eine andere Auffassung verweist darauf, dass die Einziehung abgetretener Kundenforderungen zu den üblichen Nebenleistungen von Mietwagenunternehmen gehöre und es durchaus in einem sachlichen Zusammenhang zu der Vermietungstätigkeit stehe, wenn der Autovermieter die Berechtigung der abgerechneten Mietwagenkosten der gegnerischen Versicherung gegenüber nachweise; eine vertiefte rechtliche Prüfung sei hierbei nicht anzustellen (vgl. etwa OLG Stuttgart, NZV 2011, 556, 557 f.; LG Darmstadt, Urteil vom 2. Juni 2010 - 25 S 230/09, BeckRS 2011, 15284; LG Köln, NJW 2011, 1457 f.; Urteil vom 4. Mai 2011 - 9 S 334/10, juris Rn. 23; LG Frankenthal, Urteil vom 12. Januar 2011 - 2 S 163/10, juris; LG Stuttgart, Urteil vom 13. Januar 2011 - 26 O 359/09, ADAJUR Dok.Nr. 94266; LG Aachen, Urteil vom 27. Januar 2011 - 12 O 425/10, ADAJUR Dok.Nr. 94291; LG Düsseldorf, MRW 3-2011, 13, 14; AG Waiblingen, Urteil vom 5. November 2010 - 8 C 1039/10, juris Rn. 29; AG Düsseldorf, Urteil vom 25. Februar 2011 - 30 C 5629/10, juris Rn. 56; AG Crailsheim, Urteil vom 26. April 2011 - 3 C 582/10, ADAJUR Dok.Nr. 93159; Eggert, Verkehrsrecht aktuell 2010, 168, 170; Eversloh, Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, 2008, S. 46 f.; Weth in Henssler/Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 3. Aufl., § 5 RDG Rn. 23; Kleine-Cosack, RDG, 2. Aufl., § 5 Rn. 65; DS 2009, 179, 183 f.; Otting, Rechtsdienstleistungen, 2008, Rn. 256; MRW 2-2010, 2, 3; SVR 2011, 8, 10 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht