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AG Crailsheim, 27.02.2004 - 4 C 554/03 |
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0190-Dialer
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Neues 0190-Dialer-Urteil
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- AG Dortmund, 06.01.2004 - 107 C 13053/03
Auszug aus AG Crailsheim, 27.02.2004 - 4 C 554/03
Vielmehr müsste die Klägerin darlegen und beweisen, inwiefern die Verbindung mit Willen der Beklagten im konkreten Fall zustandegekommen sein soll und insbesondere, dass die Inanspruchnahme nach vorheriger zumutbarer Kenntnisnahme von den Konditionen erfolgt ist (vgl. AG Dortmund, Urteil vom 06.01.2004, Az: 107 C 13053/03; ähnlich AG Viersen, Urteil vom 20.01 .2004, Az. 17 C 304/03; AG Mettmann, Urteil vom 17.11.2003, Az. 27 C 104/03; jeweils zitiert nach www.DialerundRecht.de ;… AG Starnberg, NJW 2002, S. 3714 f.)). - AG Dortmund, 06.01.2004 - 123 C 13483/03
Auszug aus AG Crailsheim, 27.02.2004 - 4 C 554/03
Vielmehr scheint die Tatsache, ob eine Forderung von der Abtretung von der Klägerin erfasst wird, von einer Willensentscheidung und damit von einem weiteren Zutun der Firma T. GmbH & Co. KG abzuhängen (ebenso AG Dortmund, Urteil vom 06.01.2004, Az. 123 C 13483/03; AG Osterholz-Scharmbeck, Urteil vom 15.01 .2004, Az. 4 C 921/03; jeweils zitiert nach www.DialerundRecht.de). - AG Mettmann, 17.11.2003 - 27 C 104/03
Auszug aus AG Crailsheim, 27.02.2004 - 4 C 554/03
Vielmehr müsste die Klägerin darlegen und beweisen, inwiefern die Verbindung mit Willen der Beklagten im konkreten Fall zustandegekommen sein soll und insbesondere, dass die Inanspruchnahme nach vorheriger zumutbarer Kenntnisnahme von den Konditionen erfolgt ist (vgl. AG Dortmund, Urteil vom 06.01.2004, Az: 107 C 13053/03; ähnlich AG Viersen, Urteil vom 20.01 .2004, Az. 17 C 304/03; AG Mettmann, Urteil vom 17.11.2003, Az. 27 C 104/03; jeweils zitiert nach www.DialerundRecht.de ;… AG Starnberg, NJW 2002, S. 3714 f.)).
- AG Starnberg, 14.08.2002 - 2 C 1479/01
Sperrung eines Telefonanschlusses
Auszug aus AG Crailsheim, 27.02.2004 - 4 C 554/03
Vielmehr müsste die Klägerin darlegen und beweisen, inwiefern die Verbindung mit Willen der Beklagten im konkreten Fall zustandegekommen sein soll und insbesondere, dass die Inanspruchnahme nach vorheriger zumutbarer Kenntnisnahme von den Konditionen erfolgt ist (vgl. AG Dortmund, Urteil vom 06.01.2004, Az: 107 C 13053/03; ähnlich AG Viersen, Urteil vom 20.01 .2004, Az. 17 C 304/03; AG Mettmann, Urteil vom 17.11.2003, Az. 27 C 104/03; jeweils zitiert nach www.DialerundRecht.de ; AG Starnberg, NJW 2002, S. 3714 f.)). - AG Viersen, 20.01.2004 - 17 C 304/03
Abtretung eines Vergütungsanspruches aus …
Auszug aus AG Crailsheim, 27.02.2004 - 4 C 554/03
Vielmehr müsste die Klägerin darlegen und beweisen, inwiefern die Verbindung mit Willen der Beklagten im konkreten Fall zustandegekommen sein soll und insbesondere, dass die Inanspruchnahme nach vorheriger zumutbarer Kenntnisnahme von den Konditionen erfolgt ist (vgl. AG Dortmund, Urteil vom 06.01.2004, Az: 107 C 13053/03; ähnlich AG Viersen, Urteil vom 20.01 .2004, Az. 17 C 304/03; AG Mettmann, Urteil vom 17.11.2003, Az. 27 C 104/03; jeweils zitiert nach www.DialerundRecht.de ;… AG Starnberg, NJW 2002, S. 3714 f.)). - AG Duisburg, 09.01.2004 - 71 C 5094/03
Zustandekommen eines Verbindungsvertrags oder Mehrwertdienstvertrags durch …
Auszug aus AG Crailsheim, 27.02.2004 - 4 C 554/03
Auch ein entsprechender Beweis dafür, dass die Beklagten auf diese automatische Einwahl hingewiesen wurden, konnte nicht geführt werden (vgl. AG Duisburg, Urteil vom 09.01 .2004, Az. 71 C 5094/03; zitiert nach www.DialerundRecht.de). - BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der …
Auszug aus AG Crailsheim, 27.02.2004 - 4 C 554/03
Die Abtretungserklärung muss daher so getroffen werden, dass ohne weiteres Zutun der Parteien der Inhalt, die Höhe und der Schuldner der Forderung spätestens im Zeitpunkt ihrer Entstehung bestimmt ist (vgl. BGH NJW 2000, 276 ff.). - AG Osterholz-Scharmbeck, 15.01.2004 - 4 C 921/03
Neues 0190-Dialer-Urteil
Auszug aus AG Crailsheim, 27.02.2004 - 4 C 554/03
Vielmehr scheint die Tatsache, ob eine Forderung von der Abtretung von der Klägerin erfasst wird, von einer Willensentscheidung und damit von einem weiteren Zutun der Firma T. GmbH & Co. KG abzuhängen (ebenso AG Dortmund, Urteil vom 06.01.2004, Az. 123 C 13483/03; AG Osterholz-Scharmbeck, Urteil vom 15.01 .2004, Az. 4 C 921/03; jeweils zitiert nach www.DialerundRecht.de).
- AG Moers, 30.06.2004 - 532 C 17/04
Bestehen eines Anspruchs auf Mehrwertdienste aus abgetretenem Recht; …
Daran kann der Umstand nichts ändern, dass es sich vorliegend um einen Telekommunikationsdienstleistungsvertrag handelt (vergl. AG München, Urteil vom 17.2.2004, Az. 122 C 307/04; AG Crailsheim, Urteil vom 27.2.2004, Az. 4 C 554/03 ; AG Krefeld, Urteil vom 11.2.2004, Az. 71 C 472/03).