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   AG Düren, 12.02.2003 - 45 C 477/02   

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AG Düren, 12.02.2003 - 45 C 477/02 (https://dejure.org/2003,33842)
AG Düren, Entscheidung vom 12.02.2003 - 45 C 477/02 (https://dejure.org/2003,33842)
AG Düren, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 45 C 477/02 (https://dejure.org/2003,33842)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherung einer Einbauküche durch eine Gebäudeversicherung; Bewertung eines Einbauküche als "Einrichtung" oder "Gebäudesubstanz"; Einbauküche als wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB 88 § 2
    Serienmäßig vorgefertigte Einbauküche ist weder als Gebäudebestandteil noch als Zubehör versichert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Küche fing Feuer - Gebäudeversicherung muss für beschädigte Serien-Einbauküche nicht zahlen

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 468
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 30.07.1992 - 5 U 36/92

    Abgrenzung zur Hausratversicherung (hier: Einbauküche)

    Auszug aus AG Düren, 12.02.2003 - 45 C 477/02
    Dafür könnte sprechen, dass die Begriffe "Bestandteil" und "Zubehör" in § 2 AVB zur Abgrenzung zwischen Gebäude- und Hausratversicherung dienen (vgl. OLG Köln Versicherungsrecht 1992, 1468).

    Eine solche Verkehrsanschauung, wonach ein Wohngebäude so lange nicht fertig gestellt ist, bevor nicht die Einbauküche aufgestellt ist, vermag das Gericht für die Region "Rheinland" nicht zu erkennen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf OLGZ 1983, 350 f; NJW-RR 1994, 1039; OLG Köln NJW-RR 1993, 861, 862 [OLG Köln 30.07.1992 - 5 U 36/92] ; Versicherungsrecht 2001, 54 f und LG Köln WM 1988, 425, 426).

    Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ist vorliegend von einer maßgenauen Einbauküche im Sinne der Bedingungen WG 95 nur dann auszugehen, wenn eine substantielle Verbindung zwischen dem Gebäude und der Einbauküche so bestehen würde, dass bei natürlicher Betrachtungsweise von einer Einheit zwischen Einbauküche und Gebäudewand auszugehen wäre (vgl. OLG Köln NJW-RR 1993, 861, 862) [OLG Köln 30.07.1992 - 5 U 36/92] .

  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91

    Ersatzbestandteile in der Wohngebäudeversicherung

    Auszug aus AG Düren, 12.02.2003 - 45 C 477/02
    Bestandteilen, aber ohne Zubehör" verstehen mußte (vgl. BGH Versicherungsrecht 92, 606).

    Zur Klärung des in den Allgemeinen Vertragsbedingungen verwendeten Begriffs "Bestandteil" ist auch dann auf gesetzliche Definitionen Rücksicht zu nehmen, wenn diese nicht deckungsgleich sind mit dem allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. BGH Versicherungsrecht 92, 606).

  • OLG Saarbrücken, 01.02.1995 - 5 U 321/94

    Bestandteil; Einbauküche; Bestandteil eines Gebäudes

    Auszug aus AG Düren, 12.02.2003 - 45 C 477/02
    Dabei ist allein darauf abzustellen, ob der eine oder andere Teil nach der Trennung noch in der bisherigen Art - sei es auch erst nach Verbindung mit einer anderen Sache - wirtschaftlich genutzt werden kann; eine nur geringfügige Wertminderung infolge der Trennung ist dabei unerheblich (OLG Saarbrücken Versicherungsrecht 1996, 97, 98; Palandt/Heinrichs, 61. Auflage, BGB, § 93 Randnummer 3 m.w.N.).

    Anders als bei einer speziell für den betreffenden Raum angefertigten und im wesentlichen individuell gestalteten Einbauküche (vgl. hierzu OLG Zweibrücken NJW-RR 1989, 84 [OLG Zweibrücken 11.10.1988 - 7 U 74/88] ; OLG Saarbrücken Versicherungsrecht 1996, 97, 98) ist es möglich, eine solche serienmäßig gefertigte Küche mit einem zumutbaren Aufwand abzubauen und an einer anderen Stelle wieder aufzubauen.

  • OLG Zweibrücken, 11.10.1988 - 7 U 74/88

    Zur Bestandtellseigenschaft einer Einbauküche

    Auszug aus AG Düren, 12.02.2003 - 45 C 477/02
    Anders als bei einer speziell für den betreffenden Raum angefertigten und im wesentlichen individuell gestalteten Einbauküche (vgl. hierzu OLG Zweibrücken NJW-RR 1989, 84 [OLG Zweibrücken 11.10.1988 - 7 U 74/88] ; OLG Saarbrücken Versicherungsrecht 1996, 97, 98) ist es möglich, eine solche serienmäßig gefertigte Küche mit einem zumutbaren Aufwand abzubauen und an einer anderen Stelle wieder aufzubauen.
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93

    Zubehöreigenschaft einer Einbauküche

    Auszug aus AG Düren, 12.02.2003 - 45 C 477/02
    Eine solche Verkehrsanschauung, wonach ein Wohngebäude so lange nicht fertig gestellt ist, bevor nicht die Einbauküche aufgestellt ist, vermag das Gericht für die Region "Rheinland" nicht zu erkennen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf OLGZ 1983, 350 f; NJW-RR 1994, 1039; OLG Köln NJW-RR 1993, 861, 862 [OLG Köln 30.07.1992 - 5 U 36/92] ; Versicherungsrecht 2001, 54 f und LG Köln WM 1988, 425, 426).
  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 110/89

    Zubehöreigenschaft einer Kücheneinrichtung

    Auszug aus AG Düren, 12.02.2003 - 45 C 477/02
    Es kommt danach nicht auf den Zeitpunkt des Einfügens an, und es ist auch keine feste Verbindung erforderlich, entscheidend ist allein, ob nach der Verkehrsanschauung erst die Einfügung dem Gebäude eine besondere Eigenart, ein bestimmtes Gepräge gibt, ohne dass das Gebäude nicht als fertiggestellt gilt (vgl. BGH NJW-RR 1990, 586, 587; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 19; OLG Saarbrücken a.a.O.).
  • OLG Köln, 22.06.1999 - 9 U 179/98

    Erstattungsanspruch eines Hausratversicherers gegen einen Gebäudeversicherer

    Auszug aus AG Düren, 12.02.2003 - 45 C 477/02
    Eine solche Verkehrsanschauung, wonach ein Wohngebäude so lange nicht fertig gestellt ist, bevor nicht die Einbauküche aufgestellt ist, vermag das Gericht für die Region "Rheinland" nicht zu erkennen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf OLGZ 1983, 350 f; NJW-RR 1994, 1039; OLG Köln NJW-RR 1993, 861, 862 [OLG Köln 30.07.1992 - 5 U 36/92] ; Versicherungsrecht 2001, 54 f und LG Köln WM 1988, 425, 426).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1982 - 9 U 170/82
    Auszug aus AG Düren, 12.02.2003 - 45 C 477/02
    Eine solche Verkehrsanschauung, wonach ein Wohngebäude so lange nicht fertig gestellt ist, bevor nicht die Einbauküche aufgestellt ist, vermag das Gericht für die Region "Rheinland" nicht zu erkennen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf OLGZ 1983, 350 f; NJW-RR 1994, 1039; OLG Köln NJW-RR 1993, 861, 862 [OLG Köln 30.07.1992 - 5 U 36/92] ; Versicherungsrecht 2001, 54 f und LG Köln WM 1988, 425, 426).
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