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AG Düsseldorf, 01.09.2016 - 92b VI 75/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die wirksame Errichtung eines Nottestaments gem. § 2250 Abs. 2 BGB; Voraussetzungen für eine Aussetzung der sofortigen Wirksamkeit des Beschlusses über die Erteilung eines Erbscheins
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 01.09.2016 - 92b VI 75/16
- OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 3 Wx 331/00
Nottestament vor Zeugen - Erklärung des Erblassers und Genehmigung der …
Auszug aus AG Düsseldorf, 01.09.2016 - 92b VI 75/16
Es ist anerkannt, dass bei der Errichtung eines Nottestaments gemäß § 2250 Abs. 3 BGB die mündliche Erklärung des Erblassers und die Verlesung und Genehmigung der Testamentsniederschrift in einem Verhandlungsvorgang zusammengefasst werden können (vgl. OLG Düsseldorf ZEV 2001, 319). - OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 98/13
Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich der Testierfähigkeit des …
Auszug aus AG Düsseldorf, 01.09.2016 - 92b VI 75/16
Das Gesetz verbindet danach nicht mit jeder Geisteskrankheit oder -schwäche die Testierunfähigkeit, sondern sieht die Fähigkeit des Erblassers, die Bedeutung der letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Entscheidung von normalen Erwägungen leiten zu lassen, als maßgebend an (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.11.2013, Az.: I-3 Wx 98/13, zitiert bei www.juris.de). - OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments
Auszug aus AG Düsseldorf, 01.09.2016 - 92b VI 75/16
Auf die Einschätzung des Erblassers kommt es nicht an (OLG München, Beschl. v. 14.07.2009, Az.: 31 Wx 141/08, zitiert bei www.juris.de m.w.N.). - BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94
Auslegung eines Testaments; Erteilung eines Erbscheins; Einsetzung als …
Auszug aus AG Düsseldorf, 01.09.2016 - 92b VI 75/16
Der Umstand, dass das Vermächtnis zugunsten der Zeugin L (Kaufoption bzgl. der Wohnung) gemäß § § 2250 Abs. 3 BGB i.V.m. § 7 Nr. 1 BeurkG unwirksam ist, lässt die Wirksamkeit des Testaments im Übrigen, insbesondere die Erbeinsetzung des Beteiligten zu 1.), unberührt (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1524).