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   AG Düsseldorf, 04.07.2018 - 291c C 29/18   

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https://dejure.org/2018,38980
AG Düsseldorf, 04.07.2018 - 291c C 29/18 (https://dejure.org/2018,38980)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.07.2018 - 291c C 29/18 (https://dejure.org/2018,38980)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 291c C 29/18 (https://dejure.org/2018,38980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreiten des Regulierungsermessens einer Versicherung bei Durchführung einer völlig unsachgemäßen Schadensregulierung unter Berücksichtigung der Interessen des Versicherungsnehmers (hier: Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse)

  • RA Kotz

    Unsachgemäße Schadensregulierung Kfz-Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1980 - IVa ZR 25/80

    Zum Umfang der Rechtsfolgenbelehrung nach VVG § 12 Abs 3 S 2, AKB § 8 Nr 1 S 2

    Auszug aus AG Düsseldorf, 04.07.2018 - 291c C 29/18
    Diesem Ermessen sind lediglich dort Grenzen gesetzt, wo die Interessen des Versicherungsnehmers - etwa im Falle einer drohenden Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse - berührt werden und wo diese deshalb die Rücksichtnahme des Versicherers verlangen (vgl. LG Köln, Urteil vom 19.04.2011 - 11 S 289/09; Rn. 4, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 20.11.1980 - IVa ZR 25/80; LG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2009 - 22 S 160/09; Rn. 6, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 06.11.2009 - 22 S 160/09

    Beurteilung der Fehlerhaftigkeit des Regulierungsermessens eines Versicherers in

    Auszug aus AG Düsseldorf, 04.07.2018 - 291c C 29/18
    Diesem Ermessen sind lediglich dort Grenzen gesetzt, wo die Interessen des Versicherungsnehmers - etwa im Falle einer drohenden Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse - berührt werden und wo diese deshalb die Rücksichtnahme des Versicherers verlangen (vgl. LG Köln, Urteil vom 19.04.2011 - 11 S 289/09; Rn. 4, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 20.11.1980 - IVa ZR 25/80; LG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2009 - 22 S 160/09; Rn. 6, zitiert nach juris).
  • LG Köln, 19.04.2011 - 11 S 289/09

    Stützung der Zahlung einer Versicherung an den angeblichen Geschädigten auf die

    Auszug aus AG Düsseldorf, 04.07.2018 - 291c C 29/18
    Diesem Ermessen sind lediglich dort Grenzen gesetzt, wo die Interessen des Versicherungsnehmers - etwa im Falle einer drohenden Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse - berührt werden und wo diese deshalb die Rücksichtnahme des Versicherers verlangen (vgl. LG Köln, Urteil vom 19.04.2011 - 11 S 289/09; Rn. 4, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 20.11.1980 - IVa ZR 25/80; LG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2009 - 22 S 160/09; Rn. 6, zitiert nach juris).
  • LG Erfurt, 04.11.2021 - 8 O 672/19

    Kfz-Versicherung - Nichtzahlung Erstprämie und verschuldeter Verkehrsunfall -

    ii) Die Darlegungs- wie Beweislast für eine schuldhafte Pflichtverletzung seitens der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung trägt bereits nach den allgemeinen, im Zivilprozess geltenden Grundsätzen der Versicherungsnehmer, denn es handelt sich um eine für ihn günstige - anspruchsbegründende - Tatsache (s. AG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juli 2018 - 291c C 29/18, juris Rn. 4).
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