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   AG Düsseldorf, 07.01.2013 - 513 IN 11/04   

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https://dejure.org/2013,45514
AG Düsseldorf, 07.01.2013 - 513 IN 11/04 (https://dejure.org/2013,45514)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.2013 - 513 IN 11/04 (https://dejure.org/2013,45514)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 2013 - 513 IN 11/04 (https://dejure.org/2013,45514)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 247/08

    Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.01.2013 - 513 IN 11/04
    Hierbei hat sich der Senat auf seine Entscheidung vom 3.12.2009 (IX ZB 247/08, ZInsO 2010, 102ff.) berufen.

    Die Entscheidungsbegründung ließe wohl auch eine weitergehende teleologische Reduktion des § 35 Abs. 1InsO zu (dies i.E. befürwortend Büttner, ZinsO 2010, 1025, 1055; Ahrens in Anmerkung zu BHG IX ZB 247/08, LMK 2010.

    Sowohl die Entscheidung des AG Göttingen (74 IN 34/03) als auch die des BHG (IX ZB 247/08) lassen anklingen, dass danach abzugrenzen sei, welche Haftungsmassen welchen Gläubigern dem Zugriff unterliegen sollen.

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.01.2013 - 513 IN 11/04
    wird der sofortigen Beschwerde insoweit abgeholfen, dass die Aufteilung des Steuererstattungsanspruchs für das Jahr 2012 in Gemäßheit des Beschlusses des BGH, Beschluss vom 16.7.2009 - IX ZB 239/04 - zu erfolgen hat.

    Der Steuererstattungsanspruch für das Jahr 2012 ist in Gemäßheit der Entscheidung des BGH v. 12.1.2006 - IX ZB 239/04 - aufzuteilen.

  • AG Göttingen, 02.09.2009 - 74 IN 34/03

    Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Ablauf der Laufzeit einer

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.01.2013 - 513 IN 11/04
    Sowohl die Entscheidung des AG Göttingen (74 IN 34/03) als auch die des BHG (IX ZB 247/08) lassen anklingen, dass danach abzugrenzen sei, welche Haftungsmassen welchen Gläubigern dem Zugriff unterliegen sollen.
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 72/06

    Beginn und Ende der Wohlverhaltensphase im vor dem 01.12.2001 eröffneten

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.01.2013 - 513 IN 11/04
    bewusst in Kauf, wie die Übergangsregelung zum InsO-Änderungsgesetz 2001 klar erweist (vgl. hierzu BGH, IX ZB 72/06.).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZB 196/09

    Insolvenzverfahren: Anfechtbarkeit einer verweigerten Anberaumung eines

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.01.2013 - 513 IN 11/04
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 22.4.2010 ( IX ZB 196/09 = ZInsO 2010, 1011) obiter dictum mitgeteilt: "Mit Ablauf der Abtretungserklärung entfallen die Ankündigung der Restschuldbefreiung, die Wohlverhaltensphase und die dort zu beachtenden Obliegenheiten des Schuldners.
  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 219/08

    Versagung der Restschuldbefreiung im Schlusstermin wegen Verletzung von

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.01.2013 - 513 IN 11/04
    Für das Vorhandensein einer Lücke und die Richtung deren Ausfüllung kann auch der gesetzgeberische Wille zur Hilfe genommen werden, der die Reform geltenden Rechts beabsichtigt (vgl. hierzu BGH, ZInsO 2009, 1777 juris: Rn. 16 u. 17.).
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