Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 08.02.2006 - 514 IK 8/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12907
AG Düsseldorf, 08.02.2006 - 514 IK 8/04 (https://dejure.org/2006,12907)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2006 - 514 IK 8/04 (https://dejure.org/2006,12907)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 514 IK 8/04 (https://dejure.org/2006,12907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1107
  • NZI 2006, 411
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.2005 - IX ZR 95/04

    Voraussetzungen der Feststellung einer titulierten Forderung zur

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.02.2006 - 514 IK 8/04
    Dies hat sich nach den jeweiligen Prozeß- und Verfahrensordnungen zu richten, und obliegt der Beurteilung der jeweiligen Fachgerichte, nicht hingegen der des Insolvenzgerichts (vgl. zur Zulässigkeit der Feststellungsklage BGH, Urteil v. 1.Dezember 2005, IX ZR 95/04 - bejahend - zur Zulässigkeit des Feststellungsverfahrens nach § 251 III AO BFH, DStRE 2005, 850, (851 a.E.) - obiter entsprechende Feststellungsbescheide für rechtswidrig erklärend - differenzierend:Pahlke / Koenig, Abgabenordnung, § 251 Rdn. 86; hierauf rekurrierend: Schreiben des BMF betr.
  • BFH, 23.02.2005 - VII R 63/03

    Feststellung von Steuerforderungen in der Insolvenz durch Aufnahme des

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.02.2006 - 514 IK 8/04
    Dies hat sich nach den jeweiligen Prozeß- und Verfahrensordnungen zu richten, und obliegt der Beurteilung der jeweiligen Fachgerichte, nicht hingegen der des Insolvenzgerichts (vgl. zur Zulässigkeit der Feststellungsklage BGH, Urteil v. 1.Dezember 2005, IX ZR 95/04 - bejahend - zur Zulässigkeit des Feststellungsverfahrens nach § 251 III AO BFH, DStRE 2005, 850, (851 a.E.) - obiter entsprechende Feststellungsbescheide für rechtswidrig erklärend - differenzierend:Pahlke / Koenig, Abgabenordnung, § 251 Rdn. 86; hierauf rekurrierend: Schreiben des BMF betr.
  • AG Düsseldorf, 07.10.2002 - 505 IN 29/02
    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.02.2006 - 514 IK 8/04
    Die Genehmigung der Schlußverteilung hat den irreparablen Ausschluß aller nicht im Schlußverzeichnis aufgeführten Insolvenzforderungen gegen die Masse zur Folge, sofern nicht deren Aufnahme in das Schlußverzeichnis im Änderungsverfahren nach § 193 InsO oder infolge begründeter Einwendungen zu erfolgen hat (vgl. AG Düsseldorf, RPfleger 2003, 144 m.w.N.).
  • AG Düsseldorf, 10.01.2022 - 502 IN 132/19
    Voraussetzung für die Verfolgungslast des Widerspruchs bezüglich sämtlicher Widersprechenden ist das Vorliegen eines vollstreckbaren Schuldtitels oder Endurteils ((§ 179 Abs. 2 InsO) und zwar in der Prüfungsverhandlung (hierzu AG Düsseldorf, B. v. 08. Februar 2006 - 514 IK 8/04; ZInsO 2006, 332-334).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht