Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 08.05.2008 - 122 Cs-70 Js 5141/07-344/07, 122 Cs 70 Js 5151/07 - 344/07   

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AG Düsseldorf, 08.05.2008 - 122 Cs-70 Js 5141/07-344/07, 122 Cs 70 Js 5151/07 - 344/07 (https://dejure.org/2008,33679)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2008 - 122 Cs-70 Js 5141/07-344/07, 122 Cs 70 Js 5151/07 - 344/07 (https://dejure.org/2008,33679)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 122 Cs-70 Js 5141/07-344/07, 122 Cs 70 Js 5151/07 - 344/07 (https://dejure.org/2008,33679)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schriftformerfordernis i.R.e. maschinellen Benennung des Urhebers ohne individuelle Unterschriftsmerkmale; Notwendigkeit einer eigenhändigen Unterschrift als Erfordernis eines wirksamen Strafantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • express.de (Pressebericht, 08.05.2008)

    Wie frech darf ein Anwalt sein?

  • lawblog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.12.2007)

    Mimosen in Roben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 23.02.1928 - II 74/28

    Ist der Strafantrag schriftlich angebracht (§ 158 StPO.), wenn die

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.05.2008 - 122 Cs 344/07
    Liegt ein zweifelsfrei vom Antragsteller stammendes, über einen bloßen Entwurf hinausgehendes Schriftstück vor, so muss die Unterschrift von ihm nicht handschriftlich vollzogen sein, er kann sich dabei auch eines seine Unterschrift in der von ihm gebräuchlichen Schriftform wiedergebenden, sogenannten Faksimilestempels, bedienen (RGSt 62, 53 f; 63, 246, 248; Riesz LRRn 31).

    Dem Gebrauch eines Faksimilestempels können sonstige mechanische Vervielfältigungen, wie zum Beispiel Schreibmaschinenabdrucke (so RGSt 62, 53, 54 ) oder ein bloßer Firmenstempel ohne Unterschrift nicht ohne Weiteres gleichgestellt werden (OLG Celle GA 1971, 378).

  • KG, 16.11.1989 - 1 Ss 33/89
    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.05.2008 - 122 Cs 344/07
    Da von der Wirksamkeit des Strafantrags die Durchführung des Strafverfahrens abhängt, können die in der Rechtsprechung für die Schriftform von Rechtsmitteln meist zu Gunsten des Angeklagten zugelassenen Ausnahmen von der strengen Einhaltung der Schriftform nicht auf die Auslegung des § 158 Abs. 2 StPO übertragen werden (KG Berlin NStZ 1990, 144).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1982 - 2 Ws 414/82
    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.05.2008 - 122 Cs 344/07
    In dem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall (2 Ws 414/82 = NJW 1982, 2566; s.a. Meyer-Goßner, § 158, 11 m.w.N.) war der Strafantrag in dem von einem Polizeibeamten allein unterzeichneten Vermerk enthalten, den dieser auf die mündliche Anzeige des Verletzten gefertigt hat.
  • BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.05.2008 - 122 Cs 344/07
    Insoweit ist allein darauf abzustellen, ob die von dem Polizeibeamten unterzeichnete Niederschrift ausreichend deutlich erkennen lässt, dass der Zeuge einen Strafantrag gestellt hat und die Nichtunterzeichnung nicht auf einen bloßen Fehler oder Versehen beruht (siehe auch BayObLG MDR 1995, 190).
  • RG, 06.09.1929 - III 722/29

    1. Kann eine als Beschluß bezeichnete Entscheidung, durch welche die Berufung im

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.05.2008 - 122 Cs 344/07
    Liegt ein zweifelsfrei vom Antragsteller stammendes, über einen bloßen Entwurf hinausgehendes Schriftstück vor, so muss die Unterschrift von ihm nicht handschriftlich vollzogen sein, er kann sich dabei auch eines seine Unterschrift in der von ihm gebräuchlichen Schriftform wiedergebenden, sogenannten Faksimilestempels, bedienen (RGSt 62, 53 f; 63, 246, 248; Riesz LRRn 31).
  • RG, 20.04.1914 - I 73/14

    Wird dem Erfordernis der Schriftlichkeit des Strafantrags dadurch genügt, daß ein

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.05.2008 - 122 Cs 344/07
    Es ist nicht ausreichend, wenn nur eine Abschrift an die zuständige Stelle weitergeleitet wird (RGSt 48, 274, 276; Wache KK § 158, 42 m.w.N.).
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