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   AG Düsseldorf, 08.05.2017 - 54 C 32/17   

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https://dejure.org/2017,60543
AG Düsseldorf, 08.05.2017 - 54 C 32/17 (https://dejure.org/2017,60543)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2017 - 54 C 32/17 (https://dejure.org/2017,60543)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2017 - 54 C 32/17 (https://dejure.org/2017,60543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der Regelungen über den Widerruf von Fernabsatzverträgen auf Anwaltsverträge

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Regelungen über den Widerruf von Fernabsatzverträgen auf Anwaltsverträge i.R.d. Auskehrung des Fremdgeldes bei Rückabwicklung der Lebensversicherungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Berlin-Charlottenburg, 15.09.2015 - 216 C 194/15

    Mittels E-Mail geschlossener Anwaltsvertrag kann vom Mandanten nicht widerrufen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.05.2017 - 54 C 32/17
    Dies soll insbesondere immer dann der Fall sein, wenn mittels Onlineformulare Daten gesammelt werden, welche dann zu nur geringen individuellen Anpassungen unterliegenden Schriftsätzen führen, weil dann die Anwaltskanzlei nicht durch das persönliche auf den Mandanten zugeschnitten Mandat, sondern durch eine Vielzahl von gleich gelagerten Fällen mit nur geringen individuellen Abweichungen ihren Umsatz erwirtschafte (siehe Zusammenfassung in AG Berlin-Charlottenburg Urt. v. 15.9.2015 - 216 C 194/15, BeckRS 2015, 16345, beck-online).

    Das AG Charlottenburg vertritt die Auffassung, dass immer dann, wenn die persönliche Dienstleistung im Vordergrund stehe - wie dies bei der anwaltlichen Beratung meistens der Fall sein wird - die typische Situation des Fernabsatzes nicht gegeben sei (AG Berlin-Charlottenburg Urt. v. 15.9.2015 - 216 C 194/15, BeckRS 2015, 16345, beck-online).

    Im Ergebnis kann es daher dahinstehen, ob der Anwaltsvertrag zwischen den Parteien ausschließlich durch Fernkommunikationsmittel geschlossen worden ist und ob der Internetauftritt des Beklagten als ein auf den Fernabsatz ausgerichtetes Vertriebs- und Dienstleistungssystem anzusehen ist." (AG Berlin-Charlottenburg Urt. v. 15.9.2015 - 216 C 194/15, BeckRS 2015, 16345, beck-online).

  • AG Offenbach, 09.10.2013 - 380 C 45/13

    Anwendung der Regeln über den Fernabsatz auf den Anwaltsvertrag

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.05.2017 - 54 C 32/17
    Ein bloßer Internetauftritt wurde dabei allerdings nicht als ausreichend angesehen, vielmehr soll erforderlich sein, dass die betroffene Kanzlei den Internetauftritt sowohl für Anbahnung, Abschluss und Durchführung des Vertrages nutzt und dadurch durch systematisches Nutzen von Fernkommunikation den eigentlichen Charakter des Anwaltsvertrages, der normalerweise kein typisches Distanzgeschäft darstellt, aufhebt (AG Hildesheim, Urteil vom 08.08.2014 - 84 C 9/14; AG Offenbach Urteil vom 09.10.2013 - 380 C 45/13).

    Dabei verkennt das erkennende Gericht auch nicht, dass die Ausnahmen vom Fernabsatzvertrag im Gesetz abschließend geregelt sind und insbesondere das Amtsgericht Offenbach bereits entschieden hat, dass Anwaltsverträge den Regeln für den Fernabsatz unterfallen können (AG Offenbach, Urteil v. 09.10.2019, 380 C 45/13).

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.05.2017 - 54 C 32/17
    Diese bestehen vor allem darin, dass er die Ware oder Dienstleistung nicht vorher in Augenschein nehmen kann und sich an keine natürliche Person wenden kann, um Informationen zu erhalten (BGH NJW 2004, 3699).
  • AG Hildesheim, 08.08.2014 - 84 C 9/14

    Fernabsatzvertrag - Recht zum Widerruf eines Anwaltsvertrages

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.05.2017 - 54 C 32/17
    Ein bloßer Internetauftritt wurde dabei allerdings nicht als ausreichend angesehen, vielmehr soll erforderlich sein, dass die betroffene Kanzlei den Internetauftritt sowohl für Anbahnung, Abschluss und Durchführung des Vertrages nutzt und dadurch durch systematisches Nutzen von Fernkommunikation den eigentlichen Charakter des Anwaltsvertrages, der normalerweise kein typisches Distanzgeschäft darstellt, aufhebt (AG Hildesheim, Urteil vom 08.08.2014 - 84 C 9/14; AG Offenbach Urteil vom 09.10.2013 - 380 C 45/13).
  • LG Düsseldorf, 08.12.2017 - 20 S 76/17
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 08.05.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 54 C 32/17 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen insgesamt wie folgt neugefasst:.
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