Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 09.12.2016 - 504 IN 269/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,64983
AG Düsseldorf, 09.12.2016 - 504 IN 269/12 (https://dejure.org/2016,64983)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2016 - 504 IN 269/12 (https://dejure.org/2016,64983)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 2016 - 504 IN 269/12 (https://dejure.org/2016,64983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,64983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnen des Folgeinsolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft während der Planüberwachung; Zahlungsanspruch eines Insolvenzgläubigers auf Vergütung und Auslagen als Insolvenzforderungen im Folgeinsolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 29.09.2003 - 11 W 1353/02

    Unterbrechung eines Kostenfestsetzungsverfahrens durch die Eröffnung des

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.12.2016 - 504 IN 269/12
    Für die Kostenfestsetzung ist anerkannt, dass ein bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung anhängiges Kostenfestsetzungsverfahren als solches zum Zwecke der Festsetzung der Höhe des materiellen Kostenanspruchs aufzunehmen ist, sofern die Kostengrundentscheidung zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 29.09.2003 - 11 W 1353/02 juris und OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.07.2006 - 6 W 17/06, ZInso 2007, 105-106).

    Dabei handele es sich um eine "abschließende Sonderregelung für die Durchsetzung dieses Anspruchs", sodass die Geltendmachung auf anderem Wege ausgeschlossen sei und "jeglicher Prozessökonomie" widerspräche (OLG München, Beschluss vom 29.09.2003 - 11 W 1353/02).

  • OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 6 W 17/06

    Kostenausgleichsverfahren: Unterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens;

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.12.2016 - 504 IN 269/12
    Für die Kostenfestsetzung ist anerkannt, dass ein bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung anhängiges Kostenfestsetzungsverfahren als solches zum Zwecke der Festsetzung der Höhe des materiellen Kostenanspruchs aufzunehmen ist, sofern die Kostengrundentscheidung zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 29.09.2003 - 11 W 1353/02 juris und OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.07.2006 - 6 W 17/06, ZInso 2007, 105-106).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2020 - 19 U 12/19

    Rückzahlung von Vergütungen für eine Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied;

    In einem ersten Insolvenzverfahren (AG Düsseldorf, Az. 504 IN 269/12) stellte die Schuldnerin am 11.12.2012 einen Insolvenzantrag über ihr Vermögen und beantragte die Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO.

    Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Düsseldorf vom 17.09.2013 wurde das Insolvenzverfahren (504 IN 269/12) aufgehoben und das Stadium der Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans trat ein.

    Aufgrund dessen hob das Insolvenzgericht in dem Verfahren 504 IN 269/12 AG Düsseldorf durch Beschluss vom 22.04.2016 die Überwachung der Erfüllung des diesem Rechtsstreit zugrundeliegenden Insolvenzplans auf.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht