Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 13.07.2010 - 23 C 1471/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sachversicherung und Haftpflichtversicherung ist bei verspäteter Zahlung der Folgeprämie und einem danach erfolgten Schadensfall von ihrer Leistungspflicht befreit; Leistungsfreiheit der Sachversicherung und Haftpflichtversicherung bei verspäteter Zahlung der Folgeprämie ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 1; VVG § 38
Sachversicherung und Haftpflichtversicherung ist bei verspäteter Zahlung der Folgeprämie und einem danach erfolgten Schadensfall von ihrer Leistungspflicht befreit; Leistungsfreiheit der Sachversicherung und Haftpflichtversicherung bei verspäteter Zahlung der Folgeprämie ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Der Zugangsnachweis eines qualifizierten Mahnschreibens ist über Indizien möglich
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 16.09.1996 - 5 W 58/96
Auszug aus AG Düsseldorf, 13.07.2010 - 23 C 1471/10
Der Versicherer kann den Beweis jedoch durch Indizien führen, die einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit vermitteln; es reicht aus, wenn eine derart hohe Wahrscheinlichkeit für den Zugang einer solchen Mahnung besteht, dass Zweifeln Schweigen geboten ist, ohne sie völlig auszuschließen (OLG Köln, VersR 1990, 1261; OLG Köln, r+s 1997, 442; LG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2005, 351). - OLG Köln, 07.12.1989 - 5 U 232/88
Voraussetzung für die Einleitung und Durchführung eines Mahnverfahrens ; …
Auszug aus AG Düsseldorf, 13.07.2010 - 23 C 1471/10
Der Versicherer kann den Beweis jedoch durch Indizien führen, die einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit vermitteln; es reicht aus, wenn eine derart hohe Wahrscheinlichkeit für den Zugang einer solchen Mahnung besteht, dass Zweifeln Schweigen geboten ist, ohne sie völlig auszuschließen (OLG Köln, VersR 1990, 1261; OLG Köln, r+s 1997, 442; LG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2005, 351).