Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 15.12.2017 - 49 C 343/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,61259
AG Düsseldorf, 15.12.2017 - 49 C 343/17 (https://dejure.org/2017,61259)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2017 - 49 C 343/17 (https://dejure.org/2017,61259)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - 49 C 343/17 (https://dejure.org/2017,61259)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,61259) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Flugumbuchung durch Fluggesellschaft nach Annullierung des Zubringerflugs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umbuchung des Zubringerfluges durch die Fluggesellschaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigenmächtige Flugumbuchung durch Fluggesellschaft aufgrund Annullierung des Zubringerflugs stellt Nichtbeförderung dar - Fluggast steht Anspruch auf Ausgleichszahlung zu

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.03.2015 - X ZR 34/14

    Zur Beförderungsverweigerung durch Umbuchung der Teilnehmer einer

    Auszug aus AG Düsseldorf, 15.12.2017 - 49 C 343/17
    Hierin ist eine antizipierte Beförderungsverweigerung zu sehen (siehe hierzu BGH, Urt. v. 17.3.2015 - X ZR 34/14, RRa 2015, 184).

    Wenn das Luftfahrtunternehmen jedoch gar nicht erst abfragt, ob der Fluggast freiwillig auf die Beförderung mit dem gebuchten Flug verzichten möchte, sondern im Vorfeld eine Umbuchung eigenständig vornimmt, ist zu dessen Lasten von einem entgegenstehenden Willen der Fluggäste auszugehen (BGH, a.a.O., RRa 2015, 184).

    Denn selbst wenn der Fluggast die Reise zum Flughafen gleichwohl auf sich nähme, könnte er nicht die weiteren Voraussetzungen erfüllen, sich bis zum Abschluss des Einsteigevorgangs am Flugsteig einzufinden, da er ohne Abfertigung durch das Luftverkehrsunternehmen nicht zum Flugsteig gelangen kann (BGH, a.a.O., RRa 2015, 184).

  • BGH, 25.02.2016 - X ZR 36/15

    Erstattungsbegehren von vorgerichtlich für die Geltendmachung von

    Auszug aus AG Düsseldorf, 15.12.2017 - 49 C 343/17
    Der BGH hat mit Urteil vom 25.2.2016 - X ZR 36/15, entschieden, dass dem Fluggast ein Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten auch dann zusteht, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen die Information nach Art. 14 Abs. 2 der Verordnung nicht erteilt hat (BGH, a.a.O., juris Rn. 22).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-173/07

    Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 15.12.2017 - 49 C 343/17
    Ein Flug i.S.d. Verordnung ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ein Luftbeförderungsvorgang, mit dem ein Luftfahrtunternehmen die Gesamtheit der Fluggäste dieses Vorgangs auf einer von ihm angebotenen und zur Buchung zur Verfügung gestellten Flugroute von dem Startflughafen zum Landeflughafen befördert; ob mehrere Flüge in einer einheitlichen Buchung aufgeführt sind, ist in diesem Zusammenhang unerheblich (vgl. EuGH, Urt. v. 10.7.2008, Rs. C-173/07 - Emirates Airlines, ECLI:EU:C:2008:400, RRa 2008, 237; BGH, Urt. v. 13.11.2012 - X ZR 12/12, RRa 2013, 19).
  • BGH, 09.04.2013 - X ZR 105/12

    Gilt die Fluggastrechteverordnung auch für Flüge aus der Schweiz in Drittstaaten?

    Auszug aus AG Düsseldorf, 15.12.2017 - 49 C 343/17
    Zuständig bleibt das Gericht, das für den Ausgangsflughafen zuständig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 9.4.2013 - X ZR 105/12, RRa 2013, 183).
  • BGH, 13.11.2012 - X ZR 12/12

    Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug

    Auszug aus AG Düsseldorf, 15.12.2017 - 49 C 343/17
    Ein Flug i.S.d. Verordnung ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ein Luftbeförderungsvorgang, mit dem ein Luftfahrtunternehmen die Gesamtheit der Fluggäste dieses Vorgangs auf einer von ihm angebotenen und zur Buchung zur Verfügung gestellten Flugroute von dem Startflughafen zum Landeflughafen befördert; ob mehrere Flüge in einer einheitlichen Buchung aufgeführt sind, ist in diesem Zusammenhang unerheblich (vgl. EuGH, Urt. v. 10.7.2008, Rs. C-173/07 - Emirates Airlines, ECLI:EU:C:2008:400, RRa 2008, 237; BGH, Urt. v. 13.11.2012 - X ZR 12/12, RRa 2013, 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht