Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 18.08.2011 - 50 C 3305/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vermieter muss Beschädigungen der Mietsache als Voraussetzungen für eine Einbehaltung der Kaution hinreichend gegenüber dem Mieter darlegen; Darlegungspflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter hinsichtlich Beschädigungen der Mietsache als Voraussetzungen für eine ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Kaution aus Mietvertrag geht bei Tod des Mieters nicht auf den Erben, sondern auf den Mitmieter über; §§ 563a, 535, 280 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 551; BGB § 556
Vermieter muss Beschädigungen der Mietsache als Voraussetzungen für eine Einbehaltung der Kaution hinreichend gegenüber dem Mieter darlegen; Darlegungspflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter hinsichtlich Beschädigungen der Mietsache als Voraussetzungen für eine ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Überlebender Mitmieter wird Inhaber der Mieterrechte und - pflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Wann ist eine Wohnung "besenrein"?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schlusserben und der Kautionsrückzahlungsanspruch gegenüber dem Vermieter
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Erben können Mietkaution vom Vermieter des Erblassers verlangen
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Besenreine Rückgabe / Anbringung von Wandeckleisten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kautionsrückzahlungsanspruch der Schlusserben - Vermieter zur Rückzahlung der Kaution aufgrund Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mitmieter tritt durch Tod des Mieters im Wege der Sonderrechtsnachfolge in Mietvertrag ein! (IMR 2012, 1108)
Papierfundstellen
- NZM 2012, 343
- ZMR 2012, 629
- FamRZ 2012, 816
Wird zitiert von ...
- AG Hamburg, 26.10.2022 - 49 C 150/22
Schadensersatz aufgrund des Rückgabezustands einer Mietwohnung; Zahlungsanspruch …
Schließlich vermag auch das Vorhandensein von Dübeln und Bohrlöchern nicht eine Renovierungsverpflichtung zu begründen, da der Mieter schon nicht zum Entfernen der Dübel und Verschließen der Bohrlöcher verpflichtet ist, soweit sich dieses im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauches bewegt (vgl. LG Hamburg, WuM 2007, 194; AG Düsseldorf, WuM 2011, 624; AG Rheinbach NZM 2005, 822; zur Unwirksamkeit entsprechender Klauseln vgl. auch BGH NJW 1993, 1061).