Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 20.12.2011 - 58 C 10905/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers einer Rechtschutzversicherung bei einem Streit hinsichtlich der Geltendmachung eines Direktanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers
- versicherungsrechtsiegen.de
Rechtschutzversicherung - Direktanspruch gegen Haftpflichtversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB § 4 Abs. 1; VVG § 1; VVG § 115
Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers einer Rechtschutzversicherung bei einem Streit hinsichtlich der Geltendmachung eines Direktanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 20.12.2011 - 58 C 10905/11
- LG Düsseldorf, 25.10.2012 - 21 S 26/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.2004 - IV ZR 268/03
Anerkennung des Haftpflichtanspruchs durch den Versicherungsnehmer
Auszug aus AG Düsseldorf, 20.12.2011 - 58 C 10905/11
Richtigerweise folgt aus § 157 VVG a. F., der hier gem. § 1 EGVVG maßgeblich ist, da der hier interessierende Versicherungsfall im Haftpflichtverhältnis zwischen dem Schädiger und seinem Haftpflichtversicherer vor dem 31.12.2008 eingetreten ist, aufgrund des in dieser Vorschrift normierten Rechts auf abgesonderte Befriedigung nur ein Recht auf Einziehung der Forderung des insolventen Schädigers gegen den Haftpflichtversicherer zu (…vgl. Lücke in Pröls/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010 für den sinngemäß gleichlautenden § 110 VVG, Rdnr. 5 m.w.N.; auch der BGH geht ersichtlich von einer bloßen Einziehung aus, wenn er in seiner Entscheidung vom 17.03.2004 zu IV ZR 268/03 gleich NZV 2004, 353, formuliert: "dass § 157 VVG ... ein Recht auf abgesonderte Befriedigung an der Versicherungsforderung einräumt und er den Haftpflichtversicherer des Schädigers - anders als sonst - ohne Pfändung und Überweisung des Deckungsanspruchs unmittelbar auf Zahlung in Anspruch nehmen kann.").Denn der BGH hat bereits mit Urteil vom 17.03.2004 - IV ZR 268/03 (NZV 2004, 353) entschieden, dass die Feststellung i. S. d. § 154 VVG auch durch Anerkenntnis der Schadensersatzforderung durch den Insolvenzverwalter möglich ist.
- BGH, 29.10.2008 - IV ZR 128/07
Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für eine …
Auszug aus AG Düsseldorf, 20.12.2011 - 58 C 10905/11
Der BGH hat bereits für die Regelung des § 4 Abs. 2 c) ARB 75 entschieden, dass der Ausschluss einer Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Ansprüchen Dritter, die vom Versicherungsnehmer im eigenen Namen geltend gemacht werden nicht die Einziehungsklage des Pfändungspfandgläubigers gegen den Drittschuldner erfasst (NJW-RR 2009, 322).
- LG Düsseldorf, 25.10.2012 - 21 S 26/12
Deckungszusage kann aus einem erst nach Eintritt des Versicherungsfalls …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 20.12.2011 - 58 C 10905/11 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des am 20.12.2011 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Düsseldorf (Az.: 58 C 10905/11) die Klage abzuweisen.