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   AG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 C 3979/12   

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AG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 C 3979/12 (https://dejure.org/2013,54898)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2013 - 37 C 3979/12 (https://dejure.org/2013,54898)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2013 - 37 C 3979/12 (https://dejure.org/2013,54898)
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  • OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11

    Versicherungsmaklerhaftung: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei empfohlenem

    Auszug aus AG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 C 3979/12
    Insoweit handelt es sich nämlich schon nicht um eine Unterlage, welche der Vorabinformation vor dem Vertragsschluss diente (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.09.2011, Az.: 12 U 56/11, Juris).

    Die im Rahmen der vermittelten Nettopolice auch bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung geschuldete Vergütung stellt eine bei der Abwägung der Vor- und Nachteile zu berücksichtigende Kostenposition der empfohlenen fondsgebundenen Lebensversicherung dar, über die Beklagte aufzuklären war (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.09.2011, Az.: 12 U 56/11, Juris).

  • LG Wuppertal, 03.04.2012 - 16 S 46/11

    Aufrechnung gegen Ansprüche eines Versicherungsvermittlers aus einer

    Auszug aus AG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 C 3979/12
    Damit fehlt es an einer klaren und verständlichen Information in Textform im Sinne von § 62 Abs. 1 VVG (LG Wuppertal, Urt. v. 03.04.2012, Az.: 16 S 46/11, Juris).

    Da die mit einer Nettopolice verbundene Abweichung vom Schicksalsteilungsgrundsatz eine Abweichung von dem sich aus §§ 87, 92 Abs. 4 HGB ergebenden gesetzlichen Leitbild der Art und Weise der Vergütung des Versicherungsvertreters darstellt, bestand hierüber eine Beratungs- und daran anknüpfend auch eine Dokumentationspflicht (LG Wuppertal, Urt. v. 03.04.2012, Az.: 16 S 46/11, Juris).

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 269/06

    Umfang der Aufklärungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus AG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 C 3979/12
    Der Annahme einer Verletzung von Dokumentationspflichten über eine Beratung über die Besonderheiten einer Nettopolice steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichthofs zur Aufklärungspflicht von Versicherungsmaklern über die finanziellen Risiken des Maklervertrages (vgl. BGH, Urt. v. 14.06.2007, Az.: III ZR 269/06, Juris) entgegen.
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus AG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 C 3979/12
    Die - insoweit darlegungsbelastete - Klägerin trägt im Übrigen auch nicht vor, dass der Text der Vergütungsvereinbarung so rechtzeitig vor der anlässlich des Beratungstermins am 22.01.2009 erfolgten Unterzeichnung der Vereinbarung ausgehändigt wurde, dass die Beklagte diesen noch in Ruhe und hinreichend hätte zur Kenntnis nehmen können (vgl. BGH, Urt. v. 21.03.2005, Az.: II ZR 140/03, Juris Rn. 39).
  • LG Düsseldorf, 02.04.2014 - 23 S 150/13

    Notwendige Aufklärung über Nachteile einer Nettopolice im Falle der vorzeitigen

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.04.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 37 C 3979/12 - wird zurückgewiesen.
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