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AG Düsseldorf, 26.09.2012 - 35 C 2241/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung von Vermittlungsgebühren für einen Versicherungsvertrag; Grundsätze zur Zulässigkeit der Vereinbarung von Nettopolicen durch einen Versicherungsmakler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 26.09.2012 - 35 C 2241/11
- LG Düsseldorf, 04.09.2013 - 23 S 384/12
- BGH, 25.09.2014 - III ZR 440/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Naumburg, 24.05.2012 - 9 U 218/11
Wettbewerbsverstoß: Selbstständige Vergütungsvereinbarung eines …
Auszug aus AG Düsseldorf, 26.09.2012 - 35 C 2241/11
Nichts anderes kann gelten, wenn nicht ein unabhängiger Versicherungsmakler, sondern ein zugegebenermaßen im Lager des Versicherers stehender Versicherungsvermittler tätig wird (vgl. OLG Naumburg, VersR 2012, 1034), jedenfalls solange der Versicherungsvermittler über seine insoweit abhängige Stellung informiert, wie es die Klägerin in Ziffer 1. der Vergütungsvereinbarung getan hat. - BGH, 15.04.2010 - III ZR 218/09
Partnervermittlungsvertrag: Widerruf eines in einer Haustürsituation …
Auszug aus AG Düsseldorf, 26.09.2012 - 35 C 2241/11
Zwar ist insoweit die Klägerin darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass der Wert ihrer Leistung der vertraglich bestimmten Gegenleistung entsprach (BGH III ZR 218/09). - BGH, 19.05.2005 - III ZR 309/04
Rechtsstellung des Versicherungsmaklers; Formularmäßiger Ausschluss von …
Auszug aus AG Düsseldorf, 26.09.2012 - 35 C 2241/11
Die Zulässigkeit der Vereinbarung von Nettopolicen durch einen Versicherungsmakler ist höchstrichterlich anerkannt (BGH NJW-RR 2005, 1425).
- LG Düsseldorf, 04.09.2013 - 23 S 384/12
Möglichkeit eines rechtlich selbständigen Vertrags über eine Vergütungspflicht …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.09.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 35 C 2241/11 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 26.09.2012 - 35 C 2241/11 - abzuändern und die Klage abzuweisen.