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   AG Düsseldorf, 31.10.2005 - 113 Ds 90 Js 4851/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27579
AG Düsseldorf, 31.10.2005 - 113 Ds 90 Js 4851/03 (https://dejure.org/2005,27579)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2005 - 113 Ds 90 Js 4851/03 (https://dejure.org/2005,27579)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2005 - 113 Ds 90 Js 4851/03 (https://dejure.org/2005,27579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Vorbem. 4 Abs. 3 RVG
    Terminsgebühr; Verbindung von Verfahren; Aufruf der Sache

  • Burhoff online

    Terminsgebühr; Verbindung von Verfahren; Aufruf der Sache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4108
    Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr bei nach Aufruf der Sache verbundenen Verfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 21.08.2001 - 2 ARs 183/01

    Strafverteidigervergütung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 31.10.2005 - 113 Ds 90 Js 4851/03
    Entscheidend ist nämlich, dass die Hauptverhandlung gemäß § 243 Abs. 1 StPO mit dem Aufruf der Sache beginnt und dass die volle Terminsgebühr nach Nr. 4108 VV RVG verdient ist, sobald dieser Aufruf - wie hier ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls vom 4. August 2004 - in der Gegenwart des Verteidigers stattgefunden hat (vgl. OLG Köln AnwBl 2002, 113 m. zahlr.
  • LG Düsseldorf, 02.08.2006 - XII Qs 134/05

    Anspruch auf eine zweite Terminsgebühr für ein weiteres Verfahren ohne Bestimmung

    wird die Beschwerde der Landeskasse vom 24. November 2005 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 31. Oktober 2005, Az.: 113 Ds 90 Js 4851/03, als unbegründet verworfen.

    Ein solcher hat vorliegend indessen ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls ausdrücklich nur in dem Verfahren 113 Ds 90 Js 4851/03 stattgefunden.

    Nach dem Protokoll vom 04. August 2004 hat das Gericht zuerst beschlossen, dass das bereist aufgerufene Verfahren 113 Ds 90 Js 4851/03 mit dem noch nicht zum Aufruf gekommenen Verfahren 113 Ds 90 Js 3501/04 verbunden wird und ersteres führt.

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