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AG Düsseldorf, 31.10.2005 - 113 Ds 90 Js 4851/03 |
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AG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2005 - 113 Ds 90 Js 4851/03 (https://dejure.org/2005,27579)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Vorbem. 4 Abs. 3 RVG
Terminsgebühr; Verbindung von Verfahren; Aufruf der Sache - Burhoff online
Terminsgebühr; Verbindung von Verfahren; Aufruf der Sache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 4108
Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr bei nach Aufruf der Sache verbundenen Verfahren
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 13.06.2005 - 90 Js 4851/03
- AG Düsseldorf, 31.10.2005 - 113 Ds 90 Js 4851/03
- AG Düsseldorf, 31.10.2005 - 90 Js 3105/04
- LG Düsseldorf, 02.08.2006 - XII Qs 134/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 21.08.2001 - 2 ARs 183/01
Strafverteidigervergütung
Auszug aus AG Düsseldorf, 31.10.2005 - 113 Ds 90 Js 4851/03
Entscheidend ist nämlich, dass die Hauptverhandlung gemäß § 243 Abs. 1 StPO mit dem Aufruf der Sache beginnt und dass die volle Terminsgebühr nach Nr. 4108 VV RVG verdient ist, sobald dieser Aufruf - wie hier ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls vom 4. August 2004 - in der Gegenwart des Verteidigers stattgefunden hat (vgl. OLG Köln AnwBl 2002, 113 m. zahlr.
- LG Düsseldorf, 02.08.2006 - XII Qs 134/05
Anspruch auf eine zweite Terminsgebühr für ein weiteres Verfahren ohne Bestimmung …
wird die Beschwerde der Landeskasse vom 24. November 2005 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 31. Oktober 2005, Az.: 113 Ds 90 Js 4851/03, als unbegründet verworfen.Ein solcher hat vorliegend indessen ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls ausdrücklich nur in dem Verfahren 113 Ds 90 Js 4851/03 stattgefunden.
Nach dem Protokoll vom 04. August 2004 hat das Gericht zuerst beschlossen, dass das bereist aufgerufene Verfahren 113 Ds 90 Js 4851/03 mit dem noch nicht zum Aufruf gekommenen Verfahren 113 Ds 90 Js 3501/04 verbunden wird und ersteres führt.