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   AG Dachau, 14.06.2019 - 001 F 162/18   

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https://dejure.org/2019,31200
AG Dachau, 14.06.2019 - 001 F 162/18 (https://dejure.org/2019,31200)
AG Dachau, Entscheidung vom 14.06.2019 - 001 F 162/18 (https://dejure.org/2019,31200)
AG Dachau, Entscheidung vom 14. Juni 2019 - 001 F 162/18 (https://dejure.org/2019,31200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1767 Abs. 1
    Volljährigenadoption eines mit den Annehmenden Verwandten, Bemessung des Verfahrenswertes

  • rewis.io

    Volljährigenadoption eines mit den Annehmenden Verwandten, Bemessung des Verfahrenswertes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 30/04

    Ablehnung einer Erwachsenenadoption

    Auszug aus AG Dachau, 14.06.2019 - 1 F 162/18
    Reine Begegnungsgemeinschaften oder rein freundschaftliche Verhältnisse sollen dafür nicht genügen (BayObLG, Beschluss vom 18.05.2004, Az. 1 Z BR 30/04).
  • OLG Stuttgart, 26.06.2014 - 11 UF 316/13
    Auszug aus AG Dachau, 14.06.2019 - 1 F 162/18
    Das OLG Stuttgart führt in seinem Beschluss vom 26.06.2014, Az. 11 UF 316/13, aus, der Respekt vor einer langen natürlichen Eltern-Kind-Beziehung fordere, diese nicht im Nachhinein durch "Wegadoption" zu zerstören oder ihr zumindest ihren angemessenen Rang zu nehmen.
  • BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97

    Volljährigkeitsadoption bei geringem Altersunterschied

    Auszug aus AG Dachau, 14.06.2019 - 1 F 162/18
    In der Rechtsprechung besteht Einigkeit, dass eine Volljährigenadoption nicht ausgesprochen werden darf, wenn zwischen Annehmenden und Anzunehmenden kein angemessener Altersabstand besteht (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - Aktenzeichen 1 Z BR 136/97).
  • OLG Frankfurt, 24.10.1996 - 20 W 355/96

    Voraussetzungen der Erwachsenen-Adoption

    Auszug aus AG Dachau, 14.06.2019 - 1 F 162/18
    Eine Volljährigenadoption kann danach nur ausgesprochen werden, wenn aufgrund aller erheblichen Umstände des Einzelfalles anzunehmen ist, dass sich die Freundschaft und die innere Verbundenheit im Sinne einer seelisch-geistigen Bindung zwischen Angehörigen verschiedener Generationen in einem Maße verdichtet hat, dass von einer Eltern-Kindähnlichen Beziehung gesprochen werden kann, die es dann auch rechtfertigt, dass sie durch den Ausspruch der Annahme zu einer rechtlich bindenden Wahlverwandtschaft verfestigt wird (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 24. Oktober 1996 - Aktenzeichen 20 W 355/96; Palandt/Götz, BGB, 73. Aufl. 2014, § 1767 Rn. 4).
  • OLG München, 19.12.2008 - 31 Wx 49/08

    Ablehnung einer Volljährigenadoption, bei der steuerliche Motive im Vordergrund

    Auszug aus AG Dachau, 14.06.2019 - 1 F 162/18
    Bleiben begründete Zweifel bestehen, geht dies zu Lasten der Antragsteller und die Annahme ist abzulehnen (vgl. ua OLG München, Beschluss vom 19.12.2008, Az. 31 Wx 49/08).
  • OLG Frankfurt, 02.02.1999 - 20 W 347/98
    Auszug aus AG Dachau, 14.06.2019 - 1 F 162/18
    Wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis nicht bereits besteht, muss bei objektiver Betrachtung der bestehenden Bindungen zwischen den Beteiligten und den diesbezüglichen Entwicklungsmöglichkeiten jedenfalls für die Zukunft die Entstehung eines solchen Verhältnisses mindestens zu erwarten sein (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.02.1999, Az. 20 W 347/98), wobei die Absicht zu seiner Begründung auf beiden Seiten vorhanden sein muss.
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