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   AG Dachau, 27.07.2021 - 3 C 59/21   

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https://dejure.org/2021,36689
AG Dachau, 27.07.2021 - 3 C 59/21 (https://dejure.org/2021,36689)
AG Dachau, Entscheidung vom 27.07.2021 - 3 C 59/21 (https://dejure.org/2021,36689)
AG Dachau, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - 3 C 59/21 (https://dejure.org/2021,36689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 275 Abs. 1, § 275 Abs. 3, § 313, § 323, § 326 Abs. 1 S. 1, § 326 Abs. 5, § 346 Abs. 1 S. 1
    Kann eine Hochzeitfeier wegen eines öffentlich-rechtlichen pandemiebedingten Verbots nicht zum geplanten Termin durchgeführt werden, liegt ein Fall der Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB vor

  • rewis.io

    Mietsache, Heizung, Anspruch, Vertrag, Anzahlung, Leistung, Pauschalpreis, Verkauf, Vereinbarung, Ausland, Veranstaltung, Zustimmung, Anlage, Zeitpunkt, entsprechende Anwendung

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Weinheim, 09.09.2020 - 2 C 145/20

    Corona-bedingter Ausfall der Hochzeit: Ausweichtermin ist zu vereinbaren

    Auszug aus AG Dachau, 27.07.2021 - 3 C 59/21
    Die Anforderungen an das Vorliegen eines absoluten Fix-Geschäfts, wie sie das Amtsgericht Weinheim im Urteil vom 09.09.2020, Az.: 2 C 145/20 aufgestellt hat und auf die sich im vorliegenden Fall auch der Beklagte zu berufen scheint, sind insofern zu eng.

    Auch das LG München I führt in seinem oben genannten Urteil aus, dass schon die Anmietung von Räumlichkeiten für eine Hochzeitsfeier überwiegend als absolutes Fix-Geschäft angesehen wird und eine abweichende Auffassung, soweit ersichtlich, nur das AG Weinheim vom 09.09.2020, Az.: 2 C 245/20 [richtig: 2 C 145/20 - d. Red.] vertrete.

  • LG München I, 29.04.2021 - 29 O 8772/20

    Wer zahlt für eine wegen Corona abgesagte Hochzeit?

    Auszug aus AG Dachau, 27.07.2021 - 3 C 59/21
    Anders als vom LG München I mit Endurteil vom 29.04.2021, Az.: 29 O 8772/20 entschiedenen Fall schuldete der Beklagte aufgrund des zwischen der Klägerin und dem Beklagten bestehenden Vertrags nicht lediglich die mietrechtliche Überlassung der Location mit völlig untergeordneten auch dem Mietvertragsverhältnis entstandenen Nebenpflichten wie Heizung, Nachreinigung oder Beleuchtung, sondern dem Verkauf von alkoholfreien Getränken, Cola, Fanta, Mineralwasser, Kaffee und Tee sowie des Hochzeitskuchens, einer Hauptspeise und einer Vorspeise für 400 Personen, die Dekoration des Saales und die Servicedienstleistungen im Rahmen der gastronomischen Bewirtung.
  • LG Lüneburg, 10.05.2021 - 10 O 313/20

    Corona; Hochzeit; Rücktritt; Schadensersatz; Unmöglichkeit

    Auszug aus AG Dachau, 27.07.2021 - 3 C 59/21
    Vergleiche zur gesamten Problematik auch die Urteile des Landgerichts Lüneburg vom 10.05.20021, Az.: 10 O 313/20 (BeckRS 2021, 12795) und des Amtsgerichts Köln vom 21.01.2021, Az.: 125 C 379/20.
  • AG Köln, 21.01.2021 - 125 C 379/20

    Coronapandemie: Anspruch auf Rückzahlung einer Anzeige nach unmöglich gewordener

    Auszug aus AG Dachau, 27.07.2021 - 3 C 59/21
    Vergleiche zur gesamten Problematik auch die Urteile des Landgerichts Lüneburg vom 10.05.20021, Az.: 10 O 313/20 (BeckRS 2021, 12795) und des Amtsgerichts Köln vom 21.01.2021, Az.: 125 C 379/20.
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