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   AG Darmstadt, 12.08.2014 - 50 F 1990/13   

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https://dejure.org/2014,20299
AG Darmstadt, 12.08.2014 - 50 F 1990/13 (https://dejure.org/2014,20299)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 12.08.2014 - 50 F 1990/13 (https://dejure.org/2014,20299)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 12. August 2014 - 50 F 1990/13 (https://dejure.org/2014,20299)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 128a ZPO, 128 FamFG, 127 FamFG, 122 FamFG
    Anhörung im Scheidungsverfahren mittels Videokonferenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vornahme der Anhörungen im Scheidungsverfahren mittels Videokonferenz (hier: wegen einer Haftstrafe)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anhörungen im Scheidungsverfahren mittels Videokonferenz möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anhörungen im Scheidungsverfahren mittels Videokonferenz möglich

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Scheidungsverfahren - Persönliche Anhörung eines Ehegatten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Scheidung per Videoübertragung möglich

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 271
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 03.05.2012 - 4 Ws 66/12

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Anhörung des Verurteilten in Form einer

    Auszug aus AG Darmstadt, 12.08.2014 - 50 F 1990/13
    Es entsteht durch das jeweilige Bild des Gegenübers nicht der Eindruck "gegen eine Wand zu reden", die Übertragung macht deutlich, dass das Gegenüber real existiert (anders: OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 4 Ws 66/12).
  • OLG Oldenburg, 10.07.2014 - 5 AR 16/14
    Auszug aus AG Darmstadt, 12.08.2014 - 50 F 1990/13
    Dass die Inhaftierung gegen oder ohne den Willen erfolgt, ist nicht entscheidend (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 5 AR 16/14).
  • AG Offenburg, 23.02.2023 - 2 XVII 403/22

    Betreuerbestellung: Anhörung des Betroffenen im Wege der Video-Übertragung

    Dem Gericht ist es schließlich mit Hilfe der Videokonferenztechnik auch möglich, die Tragweite einer Betreuung oder Unterbringung deutlich zu machen und auch der Betroffene sowie der Verfahrenspfleger haben die unmittelbare Gelegenheit zur persönlichen Äußerung (in diesem Sinne bereits AG Darmstadt, Beschluss vom 12. August 2014 - 50 F 1990/13 -, juris).
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