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   AG Darmstadt, 24.02.2016 - 56 F 2530/15   

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https://dejure.org/2016,52328
AG Darmstadt, 24.02.2016 - 56 F 2530/15 (https://dejure.org/2016,52328)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 24.02.2016 - 56 F 2530/15 (https://dejure.org/2016,52328)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 56 F 2530/15 (https://dejure.org/2016,52328)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 599/13

    Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht bei Wechselmodell; Abgrenzung zum

    Auszug aus AG Darmstadt, 24.02.2016 - 56 F 2530/15
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 05.11.2014 Az. XII ZB 599/13.

    Aus der Entscheidung XII ZB 599/13 ergibt sich nicht, dass der Bundesgerichtshof von seiner bisherigen Rechtsprechung abrückt.

  • OLG Hamburg, 27.10.2014 - 7 UF 124/14

    Elterliche Sorge: Gerichtliche Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis

    Auszug aus AG Darmstadt, 24.02.2016 - 56 F 2530/15
    Für die vorgeschaltete Übertragung der Entscheidung über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann nichts anderes gelten, da dieses Verfahren nur eine Zwischenstufe zum grundsätzlich eilbedürftigen Antrag auf Unterhaltszahlung ist (vgl. auch OLG Hamburg, 7 UF 124/14, Beschluss vom 27.10.2014, Rn 8, zitiert über juris).
  • BGH, 12.03.2014 - XII ZB 234/13

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bedarfsminderung durch hohe Aufwendungen des

    Auszug aus AG Darmstadt, 24.02.2016 - 56 F 2530/15
    Zudem hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 12.03.2014 (Az. XII ZB 234/13, NJW 2014, 1958) auch noch einmal bestätigt, dass bei einem Wechselmodell der Elternteil, der den anderen für barunterhaltspflichtig hält, entweder die Bestellung eines Pflegers für das Kind herbeiführen muss oder beim Familiengericht beantragen muss ihm gemäß § 1628 BGB die Entscheidung zur Geltendmachung des Kindesunterhalts allein zu übertragen (BGH NJW 2014, 1958, 1959).
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