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   AG Darmstadt, 26.08.2020 - 306 C 139/20   

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https://dejure.org/2020,34114
AG Darmstadt, 26.08.2020 - 306 C 139/20 (https://dejure.org/2020,34114)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 26.08.2020 - 306 C 139/20 (https://dejure.org/2020,34114)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 26. August 2020 - 306 C 139/20 (https://dejure.org/2020,34114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz für Betriebsschließung aufgrund der Corona-Pandemie

  • duslaw.de (Rechtsprechungsübersicht)

    COVID-19: Versicherungsrechtliche Entscheidungen

Sonstiges

  • bld.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Corona-bedingte Betriebsschließung: Überwiegend positive Verfahrensausgänge für BLD-Mandanten

Papierfundstellen

  • VersR 2021, 29

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 15.07.2020 - 20 W 21/20

    Zum Deckungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung bei einer

    Auszug aus AG Darmstadt, 26.08.2020 - 306 C 139/20
    In der Sache an sich meint sie, u.a. unter Berufung auf OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020, 20 W 21/20 (zitiert nach juris), zur Zahlung nicht verpflichtet zu sein, da der Krankheitserreger SARSCoV2 als Krankheitserreger nicht mitversichert sei.

    Deshalb ist es in der Gesamtschau auch unschädlich, dass der Klausel wiederum im Unterschied zu der Formulierung, über welche das LG Essen (Beschluss vom 16.06.2020, 18 O 150/20, zitiert nach juris) und nachfolgend das OLG Hamm (Beschluss vom 15.07.2020, 20 W 21/20, zitiert nach juris) im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu entscheiden hatte, kein ausdrückliches "nur" zu entnehmen ist.

  • BGH, 08.11.2017 - IV ZR 551/15

    Besonderer Gerichtsstand des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers: Anwendbarkeit

    Auszug aus AG Darmstadt, 26.08.2020 - 306 C 139/20
    gelegen ist (vgl. zur Anwendbarkeit des § 215 VVG auch auf juristische Personen und zum Sitz derselben als Kriterium der Bestimmung zur örtlichen Zuständigkeit z.B. auch BGH, Urt. v. 08.11.2017, IV ZR 551/15, BGHZ 2016, 358 ff., zitiert nach juris).
  • LG Mannheim, 29.04.2020 - 11 O 66/20

    Versicherungsschutz bei Betriebsschließung aufgrund der Coronavirus-Krise

    Auszug aus AG Darmstadt, 26.08.2020 - 306 C 139/20
    Insofern unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen erheblich von jenen, die der Entscheidung des Landgerichts Mannheim (Urt. v. 29.04.2020, 11 O 66/20, VersR 2020, 904 ff. zitiert nach juris) zugrunde lagen.
  • LG Essen, 16.06.2020 - 18 O 150/20

    Betriebsschließungsversicherung, Covid-19, Corona, keine einstweilige Verfügung

    Auszug aus AG Darmstadt, 26.08.2020 - 306 C 139/20
    Deshalb ist es in der Gesamtschau auch unschädlich, dass der Klausel wiederum im Unterschied zu der Formulierung, über welche das LG Essen (Beschluss vom 16.06.2020, 18 O 150/20, zitiert nach juris) und nachfolgend das OLG Hamm (Beschluss vom 15.07.2020, 20 W 21/20, zitiert nach juris) im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu entscheiden hatte, kein ausdrückliches "nur" zu entnehmen ist.
  • LG Bochum, 17.02.2021 - 4 O 275/20

    Corona-Virus-Pandemie: Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung

    Wenn über die Aufzählung hinaus weitere Krankheiten und Krankheitserreger hätten umfasst sein sollen, hätte es einer solchen Aufzählung, wie sie in § 1 Nr. 2 ZB-BSV enthalten ist, nicht bedurft (so auch LG Stuttgart, Urteil v. 29.10.2020 - 35 O 32/20 - beckonline; LG Oldenburg, Urteil v. 14.10.2020 - 13 O 2068/29 - beckonline; AG Darmstadt, Urteil v. 26.08.2020 - 306 C 139/20 - beckonline).
  • LG Bochum, 02.12.2020 - 4 O 174/20

    Eine ausdrückliche Aufzählung der versicherten Krankheiten und Krankheitserreger

    Wenn darüber hinaus weitere Krankheiten und Krankheitserreger hätten erfasst sein sollen, dann hätte es keiner Aufzählung bedurft (vgl. LG Stuttgart, Urt. v. 29.10.2020, 35 O 32/20, Rn. 14; LG Oldenburg, Urt. v. 14.10.2020, 13 O 2068/20 Rn. 22; AG Darmstadt, Urt. v. 26.08.2020, 306 C 139/20, Rn. 39).
  • LG Bochum, 02.12.2020 - 4 O 199/20

    Abschließende Auflistung der versicherten Krankheiten und Krankheitserreger

    Wenn darüber hinaus weitere Krankheiten und Krankheitserreger hätten erfasst sein sollen, dann hätte es keiner Aufzählung bedurft (vgl. LG Stuttgart, Urt. v. 29.10.2020, 35 O 32/20, Rn. 14, LG Oldenburg, Urt. v. 14.10.2020, 13 O 2068/20 Rn. 22, AG Darmstadt, Urt. v. 26.08.2020, 306 C 139/20, Rn. 39).
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