Rechtsprechung
AG Darmstadt, 29.07.2021 - 51 F 282/21 WH |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,54217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1361b Abs 3 S 2 BGB
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 29.07.2021 - 51 F 282/21 WH
- OLG Frankfurt, 13.12.2021 - 6 UF 174/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 02.11.1998 - 9 U 64/98
Auszug aus AG Darmstadt, 29.07.2021 - 51 F 282/21
Befindet sich die Ehewohnung im alleinigen Eigentum des weichenden Ehegatten, kann dieser nach dem endgültigen Scheitern der Ehe, mithin jedenfalls ab Stellung des Scheidungsantrages, regelmäßig eine Nutzungsentschädigung in Höhe des objektiven Mietwertes verlangen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 441 (442); OLG Frankfurt FamRZ 1992, 677 (679)). - OLG Karlsruhe, 18.02.2016 - 2 WF 301/15
Unterhaltsverfahren: Erhöhung des Verfahrenswertes durch Antragserweiterung
Auszug aus AG Darmstadt, 29.07.2021 - 51 F 282/21
Die Entscheidung über den Verfahrenswert ergibt sich aus § 48 Abs. 1 Alt. 1 FamGKG, wonach es für den Verfahrenswert auch nicht auf die Höhe der geltend gemachten Nutzungsentschädigung ankommt (OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 57). - OLG Frankfurt, 03.12.1991 - 3 UF 111/91
Anordnung einer Nutzungsvergütung; Überlassung der Ehewohnung; Isolierte …
Auszug aus AG Darmstadt, 29.07.2021 - 51 F 282/21
Befindet sich die Ehewohnung im alleinigen Eigentum des weichenden Ehegatten, kann dieser nach dem endgültigen Scheitern der Ehe, mithin jedenfalls ab Stellung des Scheidungsantrages, regelmäßig eine Nutzungsentschädigung in Höhe des objektiven Mietwertes verlangen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 441 (442); OLG Frankfurt FamRZ 1992, 677 (679)).