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   AG Darmstadt, 29.07.2021 - 51 F 282/21 WH   

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https://dejure.org/2021,54217
AG Darmstadt, 29.07.2021 - 51 F 282/21 WH (https://dejure.org/2021,54217)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 29.07.2021 - 51 F 282/21 WH (https://dejure.org/2021,54217)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 29. Juli 2021 - 51 F 282/21 WH (https://dejure.org/2021,54217)
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  • OLG Düsseldorf, 02.11.1998 - 9 U 64/98
    Auszug aus AG Darmstadt, 29.07.2021 - 51 F 282/21
    Befindet sich die Ehewohnung im alleinigen Eigentum des weichenden Ehegatten, kann dieser nach dem endgültigen Scheitern der Ehe, mithin jedenfalls ab Stellung des Scheidungsantrages, regelmäßig eine Nutzungsentschädigung in Höhe des objektiven Mietwertes verlangen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 441 (442); OLG Frankfurt FamRZ 1992, 677 (679)).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2016 - 2 WF 301/15

    Unterhaltsverfahren: Erhöhung des Verfahrenswertes durch Antragserweiterung

    Auszug aus AG Darmstadt, 29.07.2021 - 51 F 282/21
    Die Entscheidung über den Verfahrenswert ergibt sich aus § 48 Abs. 1 Alt. 1 FamGKG, wonach es für den Verfahrenswert auch nicht auf die Höhe der geltend gemachten Nutzungsentschädigung ankommt (OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 57).
  • OLG Frankfurt, 03.12.1991 - 3 UF 111/91

    Anordnung einer Nutzungsvergütung; Überlassung der Ehewohnung; Isolierte

    Auszug aus AG Darmstadt, 29.07.2021 - 51 F 282/21
    Befindet sich die Ehewohnung im alleinigen Eigentum des weichenden Ehegatten, kann dieser nach dem endgültigen Scheitern der Ehe, mithin jedenfalls ab Stellung des Scheidungsantrages, regelmäßig eine Nutzungsentschädigung in Höhe des objektiven Mietwertes verlangen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 441 (442); OLG Frankfurt FamRZ 1992, 677 (679)).
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