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   AG Daun, 02.12.2009 - 3a C 476/08   

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AG Daun, 02.12.2009 - 3a C 476/08 (https://dejure.org/2009,40009)
AG Daun, Entscheidung vom 02.12.2009 - 3a C 476/08 (https://dejure.org/2009,40009)
AG Daun, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 3a C 476/08 (https://dejure.org/2009,40009)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ra-frese.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mietwagen: AG Daun verurteilt Württembergische Versicherung auf der Grundlage Schwacke

  • captain-huk.de

    Württembergische Versicherung zur Erstattung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil zu erforderlichen Mietwagenkosten - Vereinbarte Miete war erforderlicher Herstellungsaufwand

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 02.09.2010 - 1 S 13/09

    Vertragswidrige Angaben in einer Nebenkostenabrechnung können zu einer mangelnden

    Auszug aus AG Daun, 02.12.2009 - 3a C 476/08
    Von dem so errechneten Unfallersatztarif in Höhe von 682.82 EUR (569,08 EUR + 20 %) Ist ein Abzug von 10 % für ersparte Eigenaufwendungen vorzunehmen (LG Trier, Urteil vom 11.08.2009,1 S 13/09), weshalb der im vorliegenden Fall erstattungsfähige Unfallersatztarif 914.54 EUR ergibt.

    Insoweit Ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere in dem Fall, in dem sich das Ersatzfahrzeug als wesentlich höherwertiger als das beschädigte Fahrzeug erweist, die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs mit Vollkasko-schutz in der Regel eine adäquate Schadensfolge ist ( BGH NJW 2005, 1041-1043; LG Trier, Urteil vom 11.08.2009,1 S 13/09).

  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04

    Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein

    Auszug aus AG Daun, 02.12.2009 - 3a C 476/08
    Die Beantwortung der Frage, ob eine fremde oder eine eigene Angelegenheit vorliegt, hat sich an den Kriterien zu orientieren, welche der BGH (vgl. NJW 2006, 1726) bei der Prüfung des Art, 1 § 1 RBerG herangezogen hat (so auch LG Mönchengladbach, a. a. O.).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Daun, 02.12.2009 - 3a C 476/08
    In welchem Umfang die Erstattung höherer Kosten gerechtfertigt ist, ist gemäß § 287 ZPO zu schätzen, Hierzu Ist nicht erforderlich, dass das Gericht die Kalkulation des konkreten Unternehmens in Jedem Einzelfall nachvollzieht (BGH, Urteil vom 12.06.2007-VI ZR 161/06- m. w. N,), vielmehr kann sich die Prüfung darauf beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte bei Unternehmen dieser Art aus betriebswirtschaftlicher Sicht allgemein einen Aufschlag rechtfertigen, wobei u. U. auch ein pauschaler Aufschlag auf den "Normaltarif In Betracht kommt (BGH, a. a, 0.), Die von der Rechtsprechung anerkannten Faktoren wie Vorfinanzierung des Fahrzeugs und Ausfallrisiko der Forderung lagen hier vor, weshalb es gerechtfertigt Ist, für die unfallbedingten Mehrleistungen einen Aufschlag von 20 % auf die Mietwagenkosten vorzunehmen (so auch LG Trier, Urteil vom 12.02.2008-1 S 222/07-).
  • LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08

    Rechtsdienstleistung - Wirksamkeit der Abtretung nach dem RDG

    Auszug aus AG Daun, 02.12.2009 - 3a C 476/08
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin als gewerbliche Autovermieterin tätig Ist und sich die Forderungseinziehung für sie daher als bloße Nebenleistung im Sinne des § 5 RDG darstellt (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.01.2009, 5 S 110/08-juris.de-).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Daun, 02.12.2009 - 3a C 476/08
    Insoweit Ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere in dem Fall, in dem sich das Ersatzfahrzeug als wesentlich höherwertiger als das beschädigte Fahrzeug erweist, die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs mit Vollkasko-schutz in der Regel eine adäquate Schadensfolge ist ( BGH NJW 2005, 1041-1043; LG Trier, Urteil vom 11.08.2009,1 S 13/09).
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