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   AG Daun, 08.01.2003 - 3 C 564/02   

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AG Daun, 08.01.2003 - 3 C 564/02 (https://dejure.org/2003,20168)
AG Daun, Entscheidung vom 08.01.2003 - 3 C 564/02 (https://dejure.org/2003,20168)
AG Daun, Entscheidung vom 08. Januar 2003 - 3 C 564/02 (https://dejure.org/2003,20168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten für die Fahrt zum Kunden als Auslagen des Kreditvermittlers; Fahrtkostenerstattung als Vergütungsvereinbarung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Hameln, 17.12.2007 - 23 C 278/07

    Abstraktes Schuldanerkenntnis; abstraktes Schuldversprechen; Abweisung; AGB;

    Mit dem OLG Karlsruhe (VuR 1998, 83 ff. ebenso AG Daun VuR 2003, 187, beide zitiert nach juris-online sowie Palandt, BGB, 66. Auflage Rdnr. 2 zu § 635 BGB) ist der Begriff der Auslagen jedoch angesichts des in dem 1. Satz des § 655 Abs. 1 BGB deutlich werdende Gesetzeszweckes dahingehend auszulegen, dass darunter allgemeine Aufwendungen des Kreditvermittlers im Zusammenhang mit Kundenbesuchen (Arbeitsstunden und Fahrtkosten) nicht fallen, weil es sich insoweit um eigene Betriebskosten des Vermittlers handelt.
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