Rechtsprechung
AG Daun, 09.08.2016 - 3b C 53/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,66760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Daun, 09.08.2016 - 3b C 53/16
- LG Trier, 27.10.2016 - 1 S 127/16
Wird zitiert von ...
- LG Trier, 27.10.2016 - 1 S 127/16
Ansprüche der Betroffenen auf Unterlassung und Richtigstellung von …
Die Kammer beabsichtigt nach vorläufiger Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Daun vom 09.08.2016, Az. 3b C 53/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.