Rechtsprechung
AG Daun, 20.03.2018 - 3b C 322/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,34247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- RA Kotz
Verkehrssicherungspflichtverletzung des Veranstalters einer Treib- oder Drückjagd
- rabüro.de
Zu den Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters einer Treibjagd oder Drückjagd
- jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Treibjagden. Keine Schutzpflicht für unkontrolliertes Fluchtverhalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05
Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht
Auszug aus AG Daun, 20.03.2018 - 3b C 322/17
Danach reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise, hier der Jagdveranstalter und Leiter, für ausreichend halten, darum andere Personen vor Schäden zu bewahren und die den Umständen nach zumutbar sind, vgl. BGH, Urteil vom 06.02.2007, VI ZR 274/05).