Rechtsprechung
AG Daun, 26.07.2006 - 3 C 217/06 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 3104 RVG
Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Terminsgebühr für nicht anhängige Streitgegenstände - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz
Deckungszusage Rechtsschutzversicherung: Terminsgebühr und Vergleichsverhandlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anwälte können auch für im Vergleichsweg miterledigte Streitgegenstände eine Terminsgebühr verlangen - Zum Gegenstandswert bei Terminsgebühren