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AG Daun, 27.09.2006 - 3 C 343/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall infolge eines Sturzes an einer Baustelle; Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei der Eröffnung einer Gefahrenquelle; Anforderungen an das Aufstellen eines Bauzauns; Verwirklichung des allgemeinen ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 23.05.2001 - 13 U 253/00
Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers: Gefahren für Kinder durch …
Auszug aus AG Daun, 27.09.2006 - 3 C 343/05
Hiernach sind die Vorkehrungen zu treffen, die nach der Intensität der Gefahr und den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich zumutbaren geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Nutzung drohen (BGH Versicherungsrecht 1994, 1486; OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 2005, 663; OLG Hamm NJW-RR 2002, 233 [OLG Hamm 23.05.2001 - 13 U 253/00] ). - BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern
Auszug aus AG Daun, 27.09.2006 - 3 C 343/05
Hiernach sind die Vorkehrungen zu treffen, die nach der Intensität der Gefahr und den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich zumutbaren geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Nutzung drohen (BGH Versicherungsrecht 1994, 1486; OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 2005, 663; OLG Hamm NJW-RR 2002, 233 [OLG Hamm 23.05.2001 - 13 U 253/00] ). - BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks
Auszug aus AG Daun, 27.09.2006 - 3 C 343/05
Grundsätzlich ist derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH Versicherungsrecht 2003, 1319). - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus AG Daun, 27.09.2006 - 3 C 343/05
Hiernach sind die Vorkehrungen zu treffen, die nach der Intensität der Gefahr und den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich zumutbaren geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Nutzung drohen (BGH Versicherungsrecht 1994, 1486; OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 2005, 663; OLG Hamm NJW-RR 2002, 233 [OLG Hamm 23.05.2001 - 13 U 253/00] ).