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   AG Detmold, 01.02.2019 - 6 C 387/18   

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https://dejure.org/2019,5123
AG Detmold, 01.02.2019 - 6 C 387/18 (https://dejure.org/2019,5123)
AG Detmold, Entscheidung vom 01.02.2019 - 6 C 387/18 (https://dejure.org/2019,5123)
AG Detmold, Entscheidung vom 01. Februar 2019 - 6 C 387/18 (https://dejure.org/2019,5123)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gemeinsamer Vertreter

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Anspruch des nach Insolvenzeröffnung bestellten gemeinsamen Vertreters auf Vergütung gegen die einzelnen Schuldverschreibungsgläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Gebührenanspruch des gemeinsamen Vertreters gegen Schuldverschreibungsgläubiger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Gebührenanspruch des Gemeinsamen Vertreters gegen die Anleihegläubiger

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 629
  • NZI 2019, 394
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/15

    Kosten des Insolvenzverfahrens: Festsetzung der Vergütungen und Auslagen des

    Auszug aus AG Detmold, 01.02.2019 - 6 C 387/18
    Insbesondere hat eine Festsetzung der Vergütung eines gemeinsamen Vertreters gem. §§ 7 Abs. 1, 19 Abs. 2 SchVG nicht durch das Insolvenzgericht zu erfolgen (vgl. BGH, Beschl. v. 14.07.2016 - IX ZB 46/15).
  • BGH, 12.01.2017 - IX ZR 87/16

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Emittenten: Rechtsnatur des Anspruchs

    Auszug aus AG Detmold, 01.02.2019 - 6 C 387/18
    § 7 Abs. 6 SchVG ist auch anwendbar, sofern eine Bestimmung des gemeinsamen Vertreters erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 19 Abs. 2 S. 1 SchVG erfolgt (vgl. BGH, Urteil v. 12.01.2017 - IX ZR 87/16, Rn. 26).
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