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AG Detmold, 02.08.2013 - 33 F 158/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung des gemeinsamen Eigentums ab Rechtskraft der Scheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Detmold, 02.08.2013 - 33 F 158/12
- OLG Hamm, 06.12.2013 - 14 UF 166/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
Gerichtliche Zuständigkeit und Anwendbarkeit der HausratsVO bei Geltendmachung …
Auszug aus AG Detmold, 02.08.2013 - 33 F 158/12
Das Gericht ist dabei der Ansicht, dass wenn sich die Ehegatten nach der freiwilligen Überlassung über die Höhe der Nutzungsentschädigung streiten, es nicht erforderlich ist, dass der Andere zunächst die Zustimmung zu einer angemessenen Neuregelung einklagt, sondern kann direkt den Zahlungsanspruch geltend machen (Vgl. OLG München v. 17.04.2007 FamRZ 2007, 1655ff.). - OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 UF 154/10
Nutzungsentschädigung für die im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten stehende …
Auszug aus AG Detmold, 02.08.2013 - 33 F 158/12
§ 1361 b Abs. 3 S.2 BGB (a.F.) ist lediglich für den Trennungszeitraum lex specialis für die Nutzungsentschädigungsansprüche an der Ehewohnung anwendbar (vgl. OLG Hamm v. 30.09.2010 in FamRZ 2011, 892 ff.; OLG Hamm v. 08.01.2013 FamRZ 2013, 254).