Rechtsprechung
AG Detmold, 07.07.2016 - 33 F 200/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkung der rein paarbezogenen Gründe auf das Kindeswohl i.R.d. gemeinsamen elterlichen Sorge; Ablehnung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch den betreuenden Elternteil; Entscheidung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren wegen Fehlens ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 13.06.2014 - 18 UF 103/14
Gemeinsame elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Voraussetzungen für die …
Auszug aus AG Detmold, 07.07.2016 - 33 F 200/16
Gründe, die gegen die gemeinsame Sorge sprechen können, müssen "kindeswohlgetragen" (vgl. BT-Drs. 17/11048, 18) sein; rein paarbezogene Gründe genügen nicht, soweit sie sich nicht auf das Kindeswohl auswirken (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1797, 1798).