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   AG Detmold, 11.12.2019 - 34 F 35/19   

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https://dejure.org/2019,88544
AG Detmold, 11.12.2019 - 34 F 35/19 (https://dejure.org/2019,88544)
AG Detmold, Entscheidung vom 11.12.2019 - 34 F 35/19 (https://dejure.org/2019,88544)
AG Detmold, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 34 F 35/19 (https://dejure.org/2019,88544)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 02.11.2022 - 5 UF 108/22

    Entziehung der elterlichen Sorge

    Mit Schreiben vom 13.2.2019 (Bl. 1 - 4 BA 34 F 35/19), auf das wegen der Einzelheiten verwiesen wird, teilte die Kinderklinik des I - Krankenhauses in J dem Amtsgericht einen Verdacht auf sexuellen Missbrauch des Kindes mit, das sich vom 4. - 6.2.2019 stationär dort aufgehalten hatte.

    Daraufhin leitete das Amtsgericht ein Verfahren nach § 1666 BGB (34 F 35/19) ein.

    Im August 2019 erstattete der gerichtlich bestellte Sachverständige K im Verfahren 34 F 35/19 ein Gutachten (Bl. 187-261 BA.), in dem er wegen einer erheblich eingeschränkten Erziehungsfähigkeit der Mutter den Wechsel des Kindes zum Vater empfahl.

  • OLG Hamm, 24.09.2020 - 5 UF 243/19

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil zur alleinigen Ausübung

    Daraufhin leitete das Amtsgericht ein Verfahren nach § 1666 BGB ( 34 F 35/19 ) ein.

    Mit Antrag vom 28.5.2019 ( 34 F 113/19 ) begehrte die Mutter nach Ablauf der Frist einen weiteren Umgangsausschluss bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahren 34 F 35/19.

    Im August 2019 erstattete der gerichtlich bestellte Sachverständige W im Verfahren 34 F 35/19 ein Gutachten (Bl. 187-261 d. A.), in dem er wegen einer erheblich eingeschränkten Erziehungsfähigkeit der Mutter den Wechsel des Kindes zum Vater empfahl.

    Die Mutter fordert im vorliegenden Verfahren ein rechtsmedizinisches Gutachten, hält das Kind für dringend behandlungsbedürftig und stellte im Parallelverfahren 34 F 35/19 (5 UF 22/20) vor dem Senat noch unter dem 3.4.2020 wiederum einen Antrag auf ein Kontakt- und Näherungsverbot für den Vater.

  • AG Detmold, 10.08.2023 - 34 F 205/21
    Das Gericht führte daraufhin zum Aktenzeichen 34 F 35/19 ein Verfahren nach § 1666 BGB und holte ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten ein.
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