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   AG Detmold, 13.06.2016 - 33 F 150/16   

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https://dejure.org/2016,30896
AG Detmold, 13.06.2016 - 33 F 150/16 (https://dejure.org/2016,30896)
AG Detmold, Entscheidung vom 13.06.2016 - 33 F 150/16 (https://dejure.org/2016,30896)
AG Detmold, Entscheidung vom 13. Juni 2016 - 33 F 150/16 (https://dejure.org/2016,30896)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Abänderung eines gerichtlich gebilligten Vergleichs zum Umgangsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung der Umgangsvereinbarung der Kindseltern aus triftigen das Wohl der Kinder nachhaltig berührenden Gründen; Abänderung der Vereinbarung der Kindsmutter über die Durchführung der Fahrten der Kinder zum Wohnsitz des Kindsvaters

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abänderung einer Umgangsvereinbarung der Kindseltern

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 11.04.2014 - 3 UF 50/13

    Elterliche Sorge: Änderung einer gerichtlichen Entscheidung; Übertragung des

    Auszug aus AG Detmold, 13.06.2016 - 33 F 150/16
    Im Übrigen kommen als Abänderungsgründe nur solche Tatsachen in Betracht, die nach Erlass der abzuändernden Entscheidung eingetreten oder bekannt geworden sind (vgl. OLG Brandenburg v. 11.04.2014 - 3 UF 50/13 - juris Rn. 44; OLG Bamberg v. 20.03.1990 - 2 UF 49/90 - NJW-RR 1990, 774-776).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.1997 - 2 UF 202/97

    Abänderung bei vorherigem gemeinsamen Sorgerecht

    Auszug aus AG Detmold, 13.06.2016 - 33 F 150/16
    Schon aus dem Wortlaut der genannten Vorschrift ergibt sich, dass ausschließlich das Wohl der Kinder maßgebend ist und daher die Änderung nicht mit dem Interesse eines beteiligten Elternteils begründet werden kann (vgl. OLG Schleswig v. 25.08.1989 - 13 UF 119/89, 13 WF 123/89 - FamRZ 1990, 433-435; OLG Karlsruhe v. 12.12.1997 - 2 UF 202/97 - NJW-RR 1998, 940-941).
  • OLG Schleswig, 25.08.1989 - 13 UF 119/89
    Auszug aus AG Detmold, 13.06.2016 - 33 F 150/16
    Schon aus dem Wortlaut der genannten Vorschrift ergibt sich, dass ausschließlich das Wohl der Kinder maßgebend ist und daher die Änderung nicht mit dem Interesse eines beteiligten Elternteils begründet werden kann (vgl. OLG Schleswig v. 25.08.1989 - 13 UF 119/89, 13 WF 123/89 - FamRZ 1990, 433-435; OLG Karlsruhe v. 12.12.1997 - 2 UF 202/97 - NJW-RR 1998, 940-941).
  • OLG Bamberg, 20.03.1990 - 2 UF 49/90

    Befristete Beschwerde der deutschen Mutter gegen die ablehnende Entscheidung des

    Auszug aus AG Detmold, 13.06.2016 - 33 F 150/16
    Im Übrigen kommen als Abänderungsgründe nur solche Tatsachen in Betracht, die nach Erlass der abzuändernden Entscheidung eingetreten oder bekannt geworden sind (vgl. OLG Brandenburg v. 11.04.2014 - 3 UF 50/13 - juris Rn. 44; OLG Bamberg v. 20.03.1990 - 2 UF 49/90 - NJW-RR 1990, 774-776).
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