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   AG Dieburg, 20.07.2012 - 20 C 646/12   

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https://dejure.org/2012,32389
AG Dieburg, 20.07.2012 - 20 C 646/12 (https://dejure.org/2012,32389)
AG Dieburg, Entscheidung vom 20.07.2012 - 20 C 646/12 (https://dejure.org/2012,32389)
AG Dieburg, Entscheidung vom 20. Juli 2012 - 20 C 646/12 (https://dejure.org/2012,32389)
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  • OLG Karlsruhe, 08.02.2011 - 17 U 138/10

    Banken-AGB: Wirksamkeit einer Entgeltklausel über "Kontoführungsgebühren für

    Auszug aus AG Dieburg, 20.07.2012 - 20 C 646/12
    Es handelt sich dabei um eine kontrollfähige Preisnebenabrede, durch die Verbrauchern gegenüber in unzulässiger Weise ein Entgelt vom Kunden für eine Tätigkeit verlangt wird, welche die Klägerin oder ein Inkassobüro in ihrem eigenen Interesse erbringt (vgl. OLG Karlsruhe 8.2.2011, 17 U 138/10; so jetzt BGH 7.6.2011, XI ZR 388/10).
  • BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10

    Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des

    Auszug aus AG Dieburg, 20.07.2012 - 20 C 646/12
    Es handelt sich dabei um eine kontrollfähige Preisnebenabrede, durch die Verbrauchern gegenüber in unzulässiger Weise ein Entgelt vom Kunden für eine Tätigkeit verlangt wird, welche die Klägerin oder ein Inkassobüro in ihrem eigenen Interesse erbringt (vgl. OLG Karlsruhe 8.2.2011, 17 U 138/10; so jetzt BGH 7.6.2011, XI ZR 388/10).
  • BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 1012/11

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus AG Dieburg, 20.07.2012 - 20 C 646/12
    Die Statthaftigkeit der Berufung ergibt sich aus den §§ 511 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 1, 2 ZPO in Anlehnung an die Entscheidung des BVG vom 7.9.2011 1 BvR 1012/11.
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.12.2014 - 23 C 120/14

    Mobilfunkvertrag: Schadensersatzprozess nach fristloser Kündigung durch den

    Dies zeigt sich in der in vielerlei Hinsicht gesetzlich normierten Stellung besonderen Vertrauens des anwaltlichen Berufsträgers, hinter welcher die bloße Zulassung eines Inkassodienstleisters weit zurückbleibt (AG Dieburg, NJOZ 2013, 1469).

    Berufsrechtlich haftet er zudem neben seinem Auftraggeber bei unrechtmäßiger Geltendmachung von Forderungen worauf das AG Dieburg zu Recht hinweist (in NJOZ 2013, 1469).

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