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   AG Diez, 13.01.2016 - 8 C 218/15   

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https://dejure.org/2016,11701
AG Diez, 13.01.2016 - 8 C 218/15 (https://dejure.org/2016,11701)
AG Diez, Entscheidung vom 13.01.2016 - 8 C 218/15 (https://dejure.org/2016,11701)
AG Diez, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 8 C 218/15 (https://dejure.org/2016,11701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Diez verurteilt die bei der HUK-COBURG versicherte Fahrerin zur Tahlung des von der HUK-COBURG vorgerichtlich gekürzten Schadensbetrages in der Form der restlichen Sachverständigenkosten mit Urteil vom 13.1.2016 - 8 C 218/15 -.

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Diez verurteilt die bei der HUK-COBURG versicherte Fahrerin zur Zahlung des von der HUK-COBURG vorgerichtlich gekürzten Schadensbetrages in der Form der restlichen Sachverständigenkosten mit Urteil vom 13.1.2016 - 8 C 218/15 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Diez, 13.01.2016 - 8 C 218/15
    Auch in seiner weiteren Entscheidung vom 22.07.2014 (VI ZR 357/13, u.a. veröffentlicht in NJW 2014, 3151) hat der BGH nicht alleine darauf abgestellt, ob "die mit dem Sachverständigen vereinbarten oder von diesem berechneten Preise erheblich über den üblichen Preisen liegen", sondern zusätzlich darauf, ob dies auch "für den Geschädigten erkennbar" ist.
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Diez, 13.01.2016 - 8 C 218/15
    Die vorgenannte Rechtsprechung hat inzwischen auch zusätzliche Bestätigung durch die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13, u.a. veröffentlicht in NJW 2014, 1947) erfahren, der darauf abgestellt hat, ob schon eine im Rahmen der Beauftragung getroffene Preisvereinbarung - an der es hier unstrittig gerade fehlt - und nicht erst die spätere Rechnungsstellung "für den Geschädigten deutlich erkennbar erheblich über den üblichen Preisen liegt"; nur dann, "wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen".
  • LG Koblenz, 09.05.2012 - 12 S 267/11

    Erstattung der Kosten eines vom Geschädigten zur Schadensfeststellung eingeholten

    Auszug aus AG Diez, 13.01.2016 - 8 C 218/15
    Das Landgericht Koblenz hat in seinem Berufungsurteil vom 09.05.2012 (12 S 267/11) im Wesentlichen ausgeführt, dass der Geschädigte mit dem Sachverständigen zwar nicht auf Kosten des Schädigers jeden beliebigen Preis vereinbaren kann.
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