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   AG Dillenburg, 05.04.2011 - 20 C 461/10 (13)   

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https://dejure.org/2011,81229
AG Dillenburg, 05.04.2011 - 20 C 461/10 (13) (https://dejure.org/2011,81229)
AG Dillenburg, Entscheidung vom 05.04.2011 - 20 C 461/10 (13) (https://dejure.org/2011,81229)
AG Dillenburg, Entscheidung vom 05. April 2011 - 20 C 461/10 (13) (https://dejure.org/2011,81229)
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  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Dillenburg, 05.04.2011 - 20 C 461/10
    Erfolgt die Anmietung erst einen oder mehrere Tage nach dem Unfall, ist regelmäßig keine Eil- oder Notsituation mehr gegeben, so dass der Geschädigte nachfragen und gegebenenfalls Konkurrenzangebote einholen kann (vgl. Oskar Riedmeyer, ZfSch 2010, 70 ff.; BGH, NJW 2008, 1519).

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, NJW 2008, 1519) auch unerheblich, ob der Kunde in der Anmietung von Ersatzfahrzeugen unerfahren ist.

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Dillenburg, 05.04.2011 - 20 C 461/10
    Zwar verstößt ein Geschädigter noch nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, weil er ein Kraftfahrzeug zum Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem Normaltarif teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifes mit Rücksicht auf die Unfallsituation ein gegenüber dem normalen Tarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolge dessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (vgl, BGH, NJW 2005, 51).
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus AG Dillenburg, 05.04.2011 - 20 C 461/10
    Die Vereinbarung eines Vollkaskoschutzes sind in der Regel als adäquate Schadensfolge anzusehen (BGH, Urteil vom 25.10.2005, VI ZR 9/05).
  • LG Köln, 29.12.2010 - 9 S 252/10

    Klageweise Geltendmachung von auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach einem

    Auszug aus AG Dillenburg, 05.04.2011 - 20 C 461/10
    Soweit im Rahmen der - etwa gerichtlichen - Geltendmachung der Forderung wie im vorliegenden Fall Streit über die Höhe der Forderung vor dem Hintergrund des § 249 BGB entsteht, ist dies für die Beurteilung ohne Belang, da es bei der Auslegung des § 5 RDG auf eine generalisierende Betrachtung ankommt (vgl. eingehend LG Köln, Urteil vom 29.12.2010, 9 S 252/10).
  • OLG Köln, 23.02.2010 - 9 U 141/09

    Höhe unfallbedingt zu erstattender Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Dillenburg, 05.04.2011 - 20 C 461/10
    Eine solche liegt nicht vor, wenn zwischen dem Unfall und der Anmietung ein zeitlicher Abstand liegt (vgl, OLG Köln, Urteil vom 23.02.2010, 9 U 141/09).
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