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AG Dillenburg, 20.07.2010 - 5 C 87/10 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- rechtsportal.de
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- AG Wipperfürth, 10.10.1994 - 7 (6) C 203/93
Auszug aus AG Dillenburg, 20.07.2010 - 5 C 87/10
Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind grundsätzlich Umstände, die im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung den Rechtsschutzfall herbeiführen können (vgl. AG Hannover v. 19.07.2001, Az. 525 C 5845/01), so dass hierbei nicht erst auf den Zeitpunkt der Kündigung, sondern auf den ersten Zeitpunkt krankheitsbedingten Fehlens abzustellen ist (vgl. AG Wipperfürth v. 10.10.1994, Az. 7 (6) C 203/93).Auf ein persönlich vorwerfbares Verhalten des Arbeitnehmers kommt es hier nicht an (AG Wipperfürth v. 10.10.1994, Az. 7 (6) C 203/93).
- AG Hannover, 19.07.2001 - 525 C 5845/01
Auszug aus AG Dillenburg, 20.07.2010 - 5 C 87/10
Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind grundsätzlich Umstände, die im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung den Rechtsschutzfall herbeiführen können (vgl. AG Hannover v. 19.07.2001, Az. 525 C 5845/01), so dass hierbei nicht erst auf den Zeitpunkt der Kündigung, sondern auf den ersten Zeitpunkt krankheitsbedingten Fehlens abzustellen ist (vgl. AG Wipperfürth v. 10.10.1994, Az. 7 (6) C 203/93). - LG Heidelberg, 27.01.1993 - 8 S 71/92
Voraussetzungen für einen Kündigungsschutzprozess
Auszug aus AG Dillenburg, 20.07.2010 - 5 C 87/10
Hierbei ist zu unterscheiden, ob eine der streitenden Parteien den angeblichen Verstoß der Gegenseite zur Stützung ihrer Position heranzieht - dann ist dieser Verstoß beachtlich - oder ob der Vorwurf nur als Beiwerk ("Kolorit") dient; solche Verstöße bleiben unbeachtlich (vgl. LG Heidelberg, 27.01.1993, 8 S 71/92).