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   AG Dillenburg, 22.03.2012 - 3 OWi 25/12   

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https://dejure.org/2012,5927
AG Dillenburg, 22.03.2012 - 3 OWi 25/12 (https://dejure.org/2012,5927)
AG Dillenburg, Entscheidung vom 22.03.2012 - 3 OWi 25/12 (https://dejure.org/2012,5927)
AG Dillenburg, Entscheidung vom 22. März 2012 - 3 OWi 25/12 (https://dejure.org/2012,5927)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Bußgelvderfahren, Einstellung, Kostentragungspflicht, Verjährung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung der notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse bei der Einstellung des Bußgeldverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 OWiG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auferlegung der notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse bei der Einstellung des Bußgeldverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 OWiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Erst verjähren lassen und dann dem Betroffenen die Kosten auferlegt - so läuft es nicht -

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02

    Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des

    Auszug aus AG Dillenburg, 22.03.2012 - 3 OWi 25/12
    Notwendig ist jedoch das Fortbestehen eines erheblichen Tatverdachts, solange klargestellt ist, dass die Auslagenentscheidung nicht auf einer Schuldfeststellung beruht, sondern nur auf der Beschreibung und Bewertung der Verdachtslage (BGH NJW 2000, 1427 ; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus AG Dillenburg, 22.03.2012 - 3 OWi 25/12
    Notwendig ist jedoch das Fortbestehen eines erheblichen Tatverdachts, solange klargestellt ist, dass die Auslagenentscheidung nicht auf einer Schuldfeststellung beruht, sondern nur auf der Beschreibung und Bewertung der Verdachtslage (BGH NJW 2000, 1427 ; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246).
  • LG Neuruppin, 18.12.2020 - 11 Qs 95/20

    Bußgeldverfahren - Auslagenerstattung bei Verfahrenseinstellung wegen

    So geht zwar ein gewichtiger Teil der Rechtsprechung ungeachtet des Gesetzeswortlauts, nach welchem eine Verurteilung nur deshalb nicht erfolgt sein darf, weil ein Verfahrenshindernis besteht, davon aus, dass es für ein Absehen von der Auslagenüberbürdung auf die Landeskasse bereits ausreichend sei, dass der Betroffene ohne das Verfahrenshindernis mit über-wiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne eines hinreichenden Tatverdachts verurteilt worden wäre (BGH, Beschluss vom 05.11.1999 - StB 1/99; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.03.2010 - 1 Ws 113/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.04.2002 - 2 Ws 16/02; LG Krefeld, Beschluss vom 17.07.2018 - 30 Qs 38/18; AG Stuttgart, Beschluss vom 25.02.2019 - 13 OWi 14/18; AG Landstuhl, Urteil vom 11.09.2014 - 2 OWi 4286 Js 4901/14; AG Dillenburg, Beschluss vom 22.03.2012 - 3 OWi 25/12), was vorliegend mit Blick auf den Umstand, dass ein standardisiertes Messverfahren zum Einsatz gekommen ist und sich der Betroffene nach ordnungsgemäßer Belehrung gegenüber zwei Polizei-beamten zu seiner Fahrereigenschaft bekannt haben soll, sicherlich anzunehmen gewesen wäre.
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