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   AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14   

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https://dejure.org/2015,23721
AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14 (https://dejure.org/2015,23721)
AG Dinslaken, Entscheidung vom 05.03.2015 - 34 C 47/14 (https://dejure.org/2015,23721)
AG Dinslaken, Entscheidung vom 05. März 2015 - 34 C 47/14 (https://dejure.org/2015,23721)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernungsanspruch von sog. Dome-Kameras am Dachüberstand bzgl. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen durch Videoüberwachung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823, 1004 BGB

  • rabüro.de

    Zum Beseitigungsanspruch gegen die Installation von sog. Dome-Videoüberwachungskameraattrappen an einem Nachbarhaus

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 73/98

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf dem Privatparkplatz eines

    Auszug aus AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14
    Bei der Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss deshalb sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 - aaO; OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 83 f.; AG Nürtingen, NJW-RR 2009, 377 f.) von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage im Rahmen der Abwägung bejaht werden kann.
  • LG Darmstadt, 17.03.1999 - 8 O 42/99
    Auszug aus AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14
    Ein Anspruch auf Entfernung kann auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen ("Überwachungsdruck", vgl. dazu etwa LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067 ff.; LG Darmstadt, NZM 2000, 360; AG Winsen, Urteil vom 30. Dezember 2005 - 16 C 1642/05 - Juris).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14
    Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung öffentlicher Daten zu bestimmen (BGH, NJW 2010, 1533 ff, zitiert nach juris Rn 11, 12; BVerfGE 65, 1,42 ff; NJW 2009, 3239 ff.).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 171/08

    Bestimmung des Wertes eines Gutes im beschädigten Zustand am Ort und zur Zeit

    Auszug aus AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14
    Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung öffentlicher Daten zu bestimmen (BGH, NJW 2010, 1533 ff, zitiert nach juris Rn 11, 12; BVerfGE 65, 1,42 ff; NJW 2009, 3239 ff.).
  • AG Winsen, 30.12.2005 - 16 C 1642/05
    Auszug aus AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14
    Ein Anspruch auf Entfernung kann auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen ("Überwachungsdruck", vgl. dazu etwa LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067 ff.; LG Darmstadt, NZM 2000, 360; AG Winsen, Urteil vom 30. Dezember 2005 - 16 C 1642/05 - Juris).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14
    Bei der Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss deshalb sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 - aaO; OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 83 f.; AG Nürtingen, NJW-RR 2009, 377 f.) von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage im Rahmen der Abwägung bejaht werden kann.
  • LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung einer Überwachungskamera

    Auszug aus AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14
    Ein Anspruch auf Entfernung kann auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen ("Überwachungsdruck", vgl. dazu etwa LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067 ff.; LG Darmstadt, NZM 2000, 360; AG Winsen, Urteil vom 30. Dezember 2005 - 16 C 1642/05 - Juris).
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 265/10

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch gegen die Installation von

    Auszug aus AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14
    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (BGH, Urt. v. 21.10.2011, V ZR 265/10, NJW-RR 2012, 140 f).
  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14
    Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung öffentlicher Daten zu bestimmen (BGH, NJW 2010, 1533 ff, zitiert nach juris Rn 11, 12; BVerfGE 65, 1,42 ff; NJW 2009, 3239 ff.).
  • AG Nürtingen, 05.01.2009 - 10 C 1850/08

    Erforderlichkeit eines Schlichtungsverfahrens i.R.v.

    Auszug aus AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14
    Bei der Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss deshalb sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 - aaO; OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 83 f.; AG Nürtingen, NJW-RR 2009, 377 f.) von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage im Rahmen der Abwägung bejaht werden kann.
  • OLG Köln, 30.10.2008 - 21 U 22/08

    Ansprüche wegen der Anbringung einer Videokamera am Nachbarhaus

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