Rechtsprechung
   AG Dinslaken, 23.05.2018 - 30 C 404/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19033
AG Dinslaken, 23.05.2018 - 30 C 404/17 (https://dejure.org/2018,19033)
AG Dinslaken, Entscheidung vom 23.05.2018 - 30 C 404/17 (https://dejure.org/2018,19033)
AG Dinslaken, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - 30 C 404/17 (https://dejure.org/2018,19033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,19033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Dinslaken, 23.05.2018 - 30 C 404/17
    Der Geschädigte kann jedoch vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH NJW 2014, 1947).

    Bei der Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, ist eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen, das heißt Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (BGH NJW 2014, 1947).

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus AG Dinslaken, 23.05.2018 - 30 C 404/17
    Einen Anspruch auf Vollkaskoversicherung mit einer geringeren Selbstbeteiligung hat der Unfallgeschädigte auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 25.10.2005, Az.: VI ZR 09/05) nur dann, wenn er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist.
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Dinslaken, 23.05.2018 - 30 C 404/17
    Ein Geschädigter ist grundsätzlich nicht zur Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Reparaturmöglichkeit ausfindig zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az.: VI ZR 67/06).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Dinslaken, 23.05.2018 - 30 C 404/17
    Dabei verstößt der Geschädigte aber noch nicht alleine dadurch gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn er ein Fahrzeug anmietet zu einem über dem Normaltarif liegenden Unfallersatztarif, solange die Besonderheit des gewählten Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation (Vorfinanzierung, Bonitätsrisiko des Kunden, Fahrzeugflotte, Ungewissheiten hinsichtlich der Reparaturdauer, etc.) aus betriebswirtschaftlicher Sicht einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigt (BGH, NJOZ 2010, 2652 f.).
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus AG Dinslaken, 23.05.2018 - 30 C 404/17
    Darüber hinausgehende Mietwagenkosten können nur dann ersetzt verlangt werden, wenn die Klägerin darlegt und beweist, dass sie unter Berücksichtigung ihrer individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für sie bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem relevanten Markt kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (so auch BGH, Urteil vom 18.12.2012, Az.: VI ZR 316/11, Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 1 U 42/14

    Frauenhofer-Marktpreisspiegel vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur

    Auszug aus AG Dinslaken, 23.05.2018 - 30 C 404/17
    Das Gericht hat unter Berücksichtigung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24.03.2015, Az.: I-1 U 42/14, die Erhebung des Fraunhofer-Instituts aus dem Jahr 2016 zur Ermittlung des Normaltarifs herangezogen.
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1997 - 1 U 104/96

    Von geschädigtem Unternehmen angemietetes Ersatzfahrzeug

    Auszug aus AG Dinslaken, 23.05.2018 - 30 C 404/17
    Von den erstattungsfähigen Mietwagenkosten (895,25 Euro netto) ist im Wege der Vorteilsausgleichung, die aufgrund der Besserstellung des Geschädigten wegen ersparter Eigenaufwendungen zu berücksichtigen ist, ein pauschaler Abzug von 5 % (44,76 Euro netto) vorzunehmen (OLG Düsseldorf, DAR 98, 102), so dass ein Betrag in Höhe von 1.012,08 EUR verbleibt.
  • AG Bonn, 18.03.2021 - 115 C 308/20
    Jedenfalls zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Reparaturleistung, insbesondere hinsichtlich etwaiger Farbunterschiede, ist deshalb auch die Reinigung des Fahrzeugs erforderlich (vgl. auch AG Dinslaken, Urteil vom 23. Mai 2018 - 30 C 404/17 -, juris; AG Weiden, Urteil vom 28. Juni 2016 - 1 C 318/16 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht