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AG Dinslaken, 25.11.2015 - 30 C 165/15 |
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- BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht …
Auszug aus AG Dinslaken, 25.11.2015 - 30 C 165/15
Sie war berechtigt, den durch das von ihr in Auftrag ;" gegebene Sachverständigengutachten ermittelten Restwert in Höhe! von sa, 3.500,00 EUR ihrer Schadensberechnung zugrunde zu legen (so auch BGH, Urtei N vom 01.06.2010 - VI ZR 316/09; zitiert nach juris). - BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04
Begriff des unabwendbaren Ereignisses
Auszug aus AG Dinslaken, 25.11.2015 - 30 C 165/15
Der Unfall stellt für keine der Parteien ein unabwendbares Ereignis im Sinne des 8 17 Abs. 3 StVG dar, da unabwendbar gemäß 8 17 Abs. 3 StVG nur ein solches Ereignis ist, dass auch durch äußerste Sorgfalt - nämlich durch ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über den persönlichen Maßstab hinaus - nicht abgewendet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2005 - VI ZR 115/04 - zitiert nach juris).