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   AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13   

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https://dejure.org/2014,37131
AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13 (https://dejure.org/2014,37131)
AG Dinslaken, Entscheidung vom 26.05.2014 - 30 C 91/13 (https://dejure.org/2014,37131)
AG Dinslaken, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - 30 C 91/13 (https://dejure.org/2014,37131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Abwägung der Verursachungsbeiträge: unaufklärbarer Unfallhergang; Haftung von 50:50 -> Schätzung... | Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Rechtsanwaltskosten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Schadenminderungspflicht; ...

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bayer. Versicherungsverband zur Zahlung restlicher Mietwagenkosten nach Schwacke, restlicher Sachverständigenkosten, der Wertminderung und der Anwaltskosten verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem ein wartendes

    Auszug aus AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
    Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sind jedoch zulasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig oder bewiesen sind (OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2011 - I-1 U 152/10, 1 U 152/10).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2005 - 1 U 137/04

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einbiegen auf einen in der

    Auszug aus AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
    c) Die Haftungsverteilung im Verhältnis zueinander hängt insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.01.2005 - 1 U 137/04).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

    Auszug aus AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
    Voraussetzung für die Haftungsbefreiung ist aber jedenfalls ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Sinne von § 276 BGB hinaus (BGH NZV 2005, 305, 306 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
    Der Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit des Unfalls geltend machen will, muss sich wie ein "Idealfahrer" verhalten haben (vgl. nur BGH NJW 1992, 1684, 1685 m.w.N. zu § 7 Abs. 2 StVG a.F.).
  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04

    Verkehrsunfallschaden: Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses, Idealfahrer

    Auszug aus AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
    Absolute Unvermeidbarkeit ist nicht gefordert (OLG Koblenz NZV 2006, 201, 201).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
    Denn auch eine objektiv überhöhte Sachverständigenrechnung ist als der erforderliche Aufwand anzuerkennen, soweit den Auftraggeber kein Auswahlverschulden trifft oder die Gebührenüberhöhung evident ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008, Az. 1 U 246/07).
  • LG Schwerin, 06.05.1994 - 6 S 141/93

    Reparaturverzögerung aus betrieblichen Gründen in Kfz-Werkstatt L

    Auszug aus AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
    Soweit dann die Reparatur nicht binnen 3 Tagen, sondern erst nach 8 Tagen abgeschlossen war, ist der Klägerin ein etwaiges Verschulden der Werkstatt nicht anzulasten, da diese nicht ihre Erfüllungsgehilfin i.S.v. § 278 BGB ist (vgl. LG Schwerin, Urteil vom 06. Mai 1994, Az.: 6 S 141/93).
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
    Für die Voraussetzungen des Haftungsausschlusses gemäß § 17 Abs. 3 StVG ist diejenige Seite darlegungs- und beweisbelastet, die sich auf die Unabwendbarkeit beruft (vgl. BGH NZV 2006, 191, 192).
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