Rechtsprechung
AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Abwägung der Verursachungsbeiträge: unaufklärbarer Unfallhergang; Haftung von 50:50 -> Schätzung... | Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Rechtsanwaltskosten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Schadenminderungspflicht; ...
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
Bayer. Versicherungsverband zur Zahlung restlicher Mietwagenkosten nach Schwacke, restlicher Sachverständigenkosten, der Wertminderung und der Anwaltskosten verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem ein wartendes …
Auszug aus AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sind jedoch zulasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig oder bewiesen sind (OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2011 - I-1 U 152/10, 1 U 152/10). - OLG Düsseldorf, 17.01.2005 - 1 U 137/04
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einbiegen auf einen in der …
Auszug aus AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
c) Die Haftungsverteilung im Verhältnis zueinander hängt insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.01.2005 - 1 U 137/04). - BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04
Begriff des unabwendbaren Ereignisses
Auszug aus AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
Voraussetzung für die Haftungsbefreiung ist aber jedenfalls ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Sinne von § 276 BGB hinaus (BGH NZV 2005, 305, 306 m.w.N.).
- BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91
Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Auszug aus AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
Der Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit des Unfalls geltend machen will, muss sich wie ein "Idealfahrer" verhalten haben (vgl. nur BGH NJW 1992, 1684, 1685 m.w.N. zu § 7 Abs. 2 StVG a.F.). - OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04
Verkehrsunfallschaden: Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses, Idealfahrer
Auszug aus AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
Absolute Unvermeidbarkeit ist nicht gefordert (OLG Koblenz NZV 2006, 201, 201). - OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07
Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach …
Auszug aus AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
Denn auch eine objektiv überhöhte Sachverständigenrechnung ist als der erforderliche Aufwand anzuerkennen, soweit den Auftraggeber kein Auswahlverschulden trifft oder die Gebührenüberhöhung evident ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008, Az. 1 U 246/07). - LG Schwerin, 06.05.1994 - 6 S 141/93
Reparaturverzögerung aus betrieblichen Gründen in Kfz-Werkstatt L
Auszug aus AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
Soweit dann die Reparatur nicht binnen 3 Tagen, sondern erst nach 8 Tagen abgeschlossen war, ist der Klägerin ein etwaiges Verschulden der Werkstatt nicht anzulasten, da diese nicht ihre Erfüllungsgehilfin i.S.v. § 278 BGB ist (vgl. LG Schwerin, Urteil vom 06. Mai 1994, Az.: 6 S 141/93). - BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04
Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten
Auszug aus AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
Für die Voraussetzungen des Haftungsausschlusses gemäß § 17 Abs. 3 StVG ist diejenige Seite darlegungs- und beweisbelastet, die sich auf die Unabwendbarkeit beruft (vgl. BGH NZV 2006, 191, 192).